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Firmenwagenwissen

Geschoss im Nacken - die Folgen falscher Ladungssicherung

Es muss ja nicht gleich das Handy sein, das die Windschutzscheibe durchschlagen hat, um sich bewusst zu machen, was alles durch ungesicherte Ladung im Pkw passieren kann. Aber meist gibt es nicht nur einen Kollegen im Umfeld, der davon berichten kann, wo man Taschen, Dosen oder Schlüssel nach einem nicht einmal allzu schweren Unfall wiedergefunden hat. Und nicht nur bei einem Crash geraten die diversen Kleinigkeiten an Bord ins Rutschen. Schon bei Kurvenfahrten, Brems- und Anfahrmanövern wirken enorme Trägheits- beziehungsweise Fliehkräfte. Bei einem Aufprall gibt die physikalische Formel für die Berechnung der Energie, die dabei entsteht: Kraft = Masse x Beschleunigung (F = ma). Das heißt: Je schwerer das Ausgangsgewicht eines Gegenstands ist, desto höher ist sein Aufprallgewicht. Ein 150 Gramm leichtes Handy, das bei einer Vollbremsung im Fahrzeug umherfliegt, prallt mit einem Gewicht von bis zu 7,5 Kilogramm auf. Ein etwa 700 Grammschwerer Regenschirm entwickelt bereits ein Aufprallgewicht von bis zu 35 Kilogramm. Das sind Geschosse, die niemand im Nacken haben möchte.

Fliegen nicht nur Kleinteile durch das Auto, sondern verschieben sich gar schwere Ersatzteile, Werkzeugkisten oder Koffer, dann hat das zudem einen schwerwiegenden Einfluss auf die Fahreigenschaften des Wagens. bei einer zu schweren oder ungleichmäßigen verteilten Ladung kommt beispielsweise das Fahrwerk an seine Grenzen. Die Schleuedergefahr ist erhöht. Auch Assistenzsysteme wie ESP sind auf bestimmte Gewichte ausgelegt. Werden diese überschritten, greift das Regelsystem schlechter, der Bremsweg verlängert sich und das Fahrzeug lässt sich weniger gut kontrollieren. Die Unfallgefahr nimmt also deutlich zu.

Eigentlich genügt schon alleine die Vorstellung einer solchen Situation, um sich Gedanken zu machen wo man was im Auto hinpackt. Hinter diesen Überlegungen steht aber auch noch die gesetzliche Verpflichtung, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, die Ladung ordnungsgemäß zu sichern. Allerdings gelten je nach Fall und Sachlage unterschiedliche Verordnungen. Dazu gehören:

  • Pragraf 22 StVO Absatz 1 StVO: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

Beladene Fahrzeuge dürfen außerdem nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein. Die ladung darf nicht mehr als 1,5 Meter (bzw. 3 Meter bei Fahrstrecken bis 100 km) hinter dem Fahrzeugheck herausragen. Bei einer Länge über 1 Meter muss sie deutlich kenntlich gemacht werden (rote Fahne). Der Ladungsüberstand nach vorn darf nicht mehr als 50 Zentimeter betragen.

  • Pragraf 23 StVZO: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht durch die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug oder das Gespann sowie die Ladung vorschriftsmäßig ist und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, durch die Ladung nicht leidet."
  • Paragraf 30 Abs. 1 StVZO: "Fahrzeuge müssen so geabut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet."
  • Paragraf 31 Absatz 2 StVZO: "Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass die Ladung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung leidet."
  • Paragraf 412 Abs.1 HGB: "Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut befürderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie entladen."

Für nicht ausreichend gesicherte Ladung werden im günstigsten Fall 35 Euro Bußgeld fällig. Wird durch die mangelhafte Beladung aber ein Unfall ausgelöst oder verschlimmert, kann das als Straftat gewertet und sogar mit Freiheitsentzug bestraft werden. Wäre das nicht schon bitter genug, dann ist es ein reduzierter Versicherungsschutz in jedem Fall. So kann die Vollkaskoversicherung sich weigern, den Schaden am eigenen Auto zu übernehmen. Wenn sich Gegenstände lösen, weil man unverschuldet eine Vollbremsung machen muss, und man wird selbst dadurch verletzt, ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung den Fall genau prüft und das einen Einfluss auf den Schadensersatz hat. Verantwortlich und damit haftbar sind im Übrigen auch bei einem Pkw alle beteiligten Personen: Fahrzeughalter, Verlader und Fahrzeugführer.

Sie sind allesamt in der Pflicht, beispielsweise darauf zu achten, dass der Wagen nicht überladen wird. Dabei spielt das zulässige Gesamtgewicht des Pkw ebenso eine Rolle wie die maximalen Achslasten vorne und hinten. Bei einem Gepäckträger oder einer Dachbox muss auch die Dachlast berücksichtigt werden. Im Allgemeinen liegt die erlaubte Zuladungabhängig von Fahrzeugart und Motorisierung zwischen 400 und 500 Kilogramm. In jedem Fall gilt es aber, schwere Sachen unten und leichtere Sachen oben zu verstauen. Wie bei einem Transporter kann auch im "normalen" Kofferraum eine kraftschlüssige - sprich am Boden festgezurrte - Ladungssicherung erfolgen. Allerdings muss man dann schon bei der Anschaffung des Wagens darauf achten, ob Verzurrösen, Schienen oder Stangen vorhanden sind. Hersteller wie Volkswagen, BMW oder Mercedes bieten ein sogenanntes Gepäckraum-Management für einen Preis von 100 bis 340 Euro an. Auch für eine formschlüssige Ladungssicherung - alles wird so an Bord verstaut, dass möglichst wenig Spielraum zwischen den Gegenständen bleibt - lohnt sich ein Blick in die Liste der Sonderausstattungen, vor allem, wenn man einen Kombi fährt. Denn nicht immer wird ein Trennetz bereits serienmäßig mitgeliefert. Kleiner zusätzlicher Trick: Während Seitenwände und Kofferraumklappe relativ stabil sind, ist die Lehne der Rückbank nur eingeschränkt belastbar. Wenn dort niemand sitzt, die Gurte über Kreuz einzurasten. Das gibt dem Ganzen sehr viel mehr Halt.

Bleibt die Frage nach der Unterbringung von Schlüsseln, Handys oder Flaschen. Das alles sollte möglichst in die dafür vorgesehenen Fächer der Seitentüren oder ins Handschuhfach. Allerdings ist die Spannbreite an Möglichkeiten schon bei den Top Ten der Fuhrparkzulassungen groß. Während man bei einem Audi 190 Euro für ein "Ablage- und Gepäckraumpaket" mit Ablagenetz an der Rückseite der Vorderseite, Cupholdern hinten, abschließbaren Handschuhfach, klappbaren Taschenhaken sowie Spannbändern rechts und links im Gepäckraum investieren muss, hat sich beispielsweise Skoda eie ganze Reihe weiterer sinnvoller Ablagemöglichkeiten einfallen lassen. Fast alle gehören zum Serienangebot - ein Tickethalter an der Windschutzscheibe ebenso wie der Eiskratzer im Tankdeckel, ein Regenschirmfach inklusive Schirm unter dem Beifahrersitz (ab Ambition), eine Jumbobox in der verstellbaren Armlehne zwischen den Vordersitzen, eine Halterung eigens für Warnwesten oder ein Abfallkorb in der Beifahrertür. Denn schließlich heißt es nicht umsonst: Gefahr erkannt, gefahr gebannt.

von Sabine Neumann

Foto: Claudia Becker

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