Von Alfons Wolf
Auch wenn sie nicht direkt messbar ist, Zahlen des Gallup-Instituts zeigen, wie es im die Mitarbeitermotivation in Deutschland bestellt ist. Nur 15 Prozent der Beschäftigten weisen eine hohe emotionale Bindung an ihren Arbeitgeber auf, 71 Prozent machen Dienst nach Vorschrift. Die Folge: ein volkswirtschaftlicher Schaden von bis zu 103 Milliarden Euro.
Bei der Mitarbeitermotivation ist das Angebot betrieblicher Mobilität nicht unter den einflussreichsten Faktoren zu finden, auf den ersten Plätzen stehen vielmehr ein gutes Arbeitsverhältnis und flexible Arbeitszeiten. Dennoch ist Mobilität ein Element von vielen, das auf die Lebensqualität insgesamt ausstrahlt und daher vielleicht so schwer zu beziffern ist. Diese Deutung wird auch dadurch unterstützt, dass Unternehmen – wenn sie über ihre betriebliche Mobilität nachdenken – die Förderung der Mitarbeitermotivation laut IHK Köln als das wichtigste angestrebte Ziel angeben. Betriebliche Mobilität hätte darüber hinaus eine Verbindung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement: Radfahrende Mitarbeiter sind im Schnitt etwa einen Tag pro Jahr weniger krank als Pkw-Pendler.
Klassiker Dienstwagen
Häufiger krank, aber dafür motivierter sind dann aber wahrscheinlich die Dienstwagenfahrer, denn unbestritten bleibt die hohe Motivationswirkung der Firmenfahrzeuge. Allerdings, so tönt es von überall: Schon bald ersetzen Mobilitätsbudgets den klassischen Dienstwagen ersetzen. So haben laut Arval Mobility Observatory (AMO) 2019 18 Prozent der befragten Unternehmen Mobilitätsbudgets bereits implementiert oder planen dies für die nächsten drei Jahre, bei großen Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern sind es sogar 33 Prozent. Allerdings: Nur sechs Prozent der großen Unternehmen würden für ein Mobilitätsbudget auf klassische Firmenwagen verzichten.
Nicole Engenhardt-Gille, Leiterin Konzernpersonal bei Freenet, berichtet aus der HR-Praxis: "Etwas nachgelassen hat es bei Kollegeninnen und Kollegen, welche direkt in den Innenstädten wohnen, in denen die Parkplatzsituation schlecht und der öffentliche Nachverkehr oder auch andere Modelle gut ausgebaut sind." Aber der Dienstwagen ist für die anderen Gruppen weiterhin relevant und wird nachgefragt. Viele Mitarbeiter sind zum Beispiel angesichts steigender Mieten darauf angewiesen aus dem Umland in die Städte zu kommen. Der öffentliche Nahverkehr bietet hier oft nicht die gewünschte Flexibilität. In Bewerbungsgesprächen beobachtet Engenhardt-Gille, dass Bewerber auch aktiv nach Mobilitätsangeboten fragen. Das Thema ist also im Recruiting angekommen.
Alternative Mobilitätsformen im Kommen
Und wie steht die im Recruiting oft bemühte Generation Y zu Dienstwagen und alternativen Mobilitätsformen? Laut Personaldienstleister Absolventa erfahren zusätzliche Gehaltsbestandteile von jungen Bewerbern grundsätzlich starke Wertschätzung. Wenn es um Mobilitätsleistungen geht, werden Jobtickets quasi als Standardangebot wahrgenommen: So finden 50,2 Prozent das Job-Ticket wichtig oder sehr wichtig, aber nur 41,1 Prozent den Dienstwagen. Als Benefit empfinden es aber nur 66,8 Prozent, den Dienstwagen mit privater Nutzer dagegen 81,3 Prozent. Mit diesem Beliebtheitswert schlägt das Auto übrigens auch alle anderen materiellen und immateriellen Angebote wie vermögenswirksame Leistungen oder das Homeoffice.
So ist die intelligente Verknüpfung verschiedener alternativer Mobilitätsformen unabdingbar, um gerade jüngeren Mitarbeitern einen Mehrwert stiften. Hier lassen sich auch entsprechende Anreizstrukturen schaffen: So erhalten Mitarbeiter des IT-Dienstleisters Prior1 beim Wechsel vom Dienstwagen zur Bahncard 1. Klasse die Hälfte der eingesparten Kosten. Die Umweltbank versucht es über das gute Gewissen: Im Rahmen der Aktion „Banker on Bike“ spendet sie für jeden zwischen Wohnort und Arbeitsplatz geradelten Kilometer einen Euro für ökologische und soziale Projekte.
Aber Achtung bei der Versteuerung: De facto existieren hierfür anders als bei Dienstwagen noch keine pauschal gültigen Steuerregelungen. Eine Auszahlung mit dem Gehalt kann mit dem für den Arbeitnehmer gültigen Steuersatz erfolgen, eine unattraktive Alternative. Und der in diesen Fällen empfehlenswerte Sachbezug setzt eine Verrechnung zum Beispiel mit einer Mobilitätskarte im Unternehmen voraus. Ab Januar dieses Jahres sind zudem Arbeitgeberleistungen – Zuschüsse und Sachbezüge wie Jobtickets – zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr mit Ausnahme von Flügen durch den Arbeitnehmer zwischen Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber diese Zuschüsse dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt (§ 3 Nr. 15 EStG n.F.).