Für neue Gebäude innerhalb der EU wird wohl künftig die Vorbereitung für Ladeinfrastruktur festgeschrieben.
Foto: Peugeot
Für neue Gebäude innerhalb der EU wird wohl künftig die Vorbereitung für Ladeinfrastruktur festgeschrieben.

Ladeinfrastruktur

Gebäuderichtlinie soll Ladeinfrastruktur aufnehmen

Der Entwurf der neuen Gebäuderichtlinie sieht nicht nur energieeffizientes Bauen, sondern auch die Vorbereitung für Ladestationen vor.

Fahrstrom-Anschlüsse für alle Neubauten, eine Mindestzahl an Ladesäulen vor Geschäften oder Büros und sichere Fahrradstellplätze an jedem Haus – die EU-Kommission setzt sich in dem Entwurf der neuen Gebäuderichtlinie nicht nur mit der Energieeffizienz von Gebäuden auseinander, sondern nimmt auch die Mobilität der Bewohner und Nutzer in den Blick.  

Laut dem nun vorgelegten Papier sollen neue und umfassend renovierte Häuser künftig zwingend über eine technische Vorbereitung für die spätere Installation von Lade-Infrastruktur verfügen. Nicht für das Wohnen genutzte Gebäude müssen zudem über eine Mindestanzahl angeschlossener Ladestationen verfügen. Darüber hinaus sieht die Gebäuderichtlinie (EPBD) für jeden E-Autofahrer das Recht zur Installation einer Ladesäule am eigenen Fahrzeugstellplatz vor.  

Darüber hinaus schlägt das Papier die verbindliche Einrichtung von Fahrrad-Parkplätzen in Gebäuden vor. Die Vorgaben soll für alle neuen und renovierten Gebäude gelten, außerdem für existierende gewerbliche Bauten. Die Vorschläge müssen nun im Parlament und unter den Mitgliedsstaaten diskutiert werden, bevor die Richtlinie in Kraft treten kann. (Holger Holzer/SP-X/dnr)

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