„Dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung grundsätzlich an der nächsten Kreuzung oder Autobahnauffahrt endet, wenn das ursprüngliche Verkehrszeichen dort nicht wiederholt wird, ist nur ein Gerücht.“ Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ende stattdessen in der Regel erst durch das Aufhebungszeichen, ein Ortausgangsschild oder ein neues Verkehrszeichen mit Tempogebot, sagt Ehl (Sachverständigenorganisation KÜS).
Ausnahmen gebe es etwa, wenn die Beschränkung durch die Kombination mit einem Gefahrenzeichen an Stellen mit erhöhtem Unfallrisiko, wie etwa einer Baustelle oder einer Schule, angeordnet werde. Dann ende das Limit ohne Aufhebungsschild nach dem Passieren der Gefahrenstelle. „Auch wenn die Beschränkung nur für eine bestimmte Streckenlänge gilt, ist keine Aufhebung nötig. Erkennbar ist das an einem kleinen Zusatzschild mit einer Meterangabe und zwei Pfeilen.“.
Auf den meisten Strecken dürfte einem verständigen Autofahrer klar sein, wie schnell er fahren darf, meint Stefan Ehl. Es gebe allerdings auch Ausnahmen. Zum Beispiel dann, wenn nach einer Einmündung das Tempolimit nicht wiederholt werde, so dass ortsunkundige Autofahrer keine Kenntnis von ihm haben. In solchen Fällen könne den Temposündern kein Regelverstoß vorgeworfen werden. Ortskundigen jedoch schon. (Holger Holzer/SP-X/dnr)