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Firmenwagenwissen

Unfall im Ausland

In den Urlaubsmonaten häufen sich erwartungsgemäß die Unfälle deutscher Autofahrer im Ausland: Nach Auswertungen der Versicherungsgesellschaft HUK-Coburg ereigneten sich 43 Prozent aller Auslandsschäden in den Monaten Juli, August und September. Meistens kommt es zu einem Crash beim Ein- und Ausparken oder zu Auffahrunfällen. Viele Beteiligte sind in einem fremden Land mit der Unfallsituation überfordert. Dabei sollte man ruhig und schrittweise vorgehen.

Noch vor dem Aussteigen streift man sich eine Warnweste über, in vielen Ländern ist das sogar Pflicht. Wer keine Weste trägt, muss mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern rechnen: Die Spanne reicht von 14 bis 1.400 Euro. Viele Länder fordern sogar Westen für alle Insassen oder auch für Motorradfahrer. Deshalb führen motorisierte Urlauber am besten stets eine Warnweste pro Mitfahrer mit. Eine weitere Standardmaßnahme ist das Absichern der Unfallstelle mit dem Warndreieck.

Im nächsten Schritt sollte der Unfall bei der Polizei gemeldet werden. Zwar kann in vielen Ländern die Polizei bei Bagatellschäden außen vor bleiben, doch im Zweifelsfall ist man damit auf der sicheren Seite. In Polen und Rumänien ist es beispielsweise vorgeschrieben, jeden Unfall polizeilich zu melden.

Unabhängig von der Gegenwart der Polizei muss der Unfall protokolliert werden, damit sich im Nachhinein Ansprüche auf Entschädigung geltend machen lassen. Hierfür sollte der zuvor im Handschuhfach deponierte Europäische Unfallbericht sorgfältig ausgefüllt werden. Mit diesem inhaltlich und grafisch standardisierten Formular wird der Unfall protokolliert. Er ist als Durchschreibesatz bei jeder Kfz-Versicherung bestellbar, außerdem kann man ihn im Internet herunterladen. Darüber hinaus sollten die Personalien möglicher Zeugen aufgeschrieben und Fotos von der Unfallstelle erstellt werden.

In den Benelux-Ländern und Frankreich hat der Europäische Unfallbericht einen verbindlichen Charakter. Mit der Unterschrift wird der Inhalt unwiderruflich anerkannt. Unter Punkt 14 sollten deshalb unbedingt mögliche Anmerkungen oder Widersprüche eintragen werden. Sind sich die Unfallgegner vor Ort über den Hergang nicht einig, sollten sie jeweils ihren eigenen Bericht ausfüllen, unterschreiben und die Kopien austauschen.

Zudem hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter. Bei Unfällen im europäischen Ausland ist eine Hotline unter +49 40 300 330 300 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar. Die Servicestellen benennt zum Beispiel anhand von Kfz-Kennzeichen, Datum und Unfallland die Versicherung des Unfallgegners. Die Grüne Karte ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist aber sinnvoll. Sie bescheinigt den Versicherungsschutz des Fahrzeuges und enthält zudem wichtige Daten zu Auto und Versicherung.

Ist das eigene Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, kann ein Schutzbrief helfen. Dieser wird von Automobilclubs und Kfz-Versicherern meist für einen zweistelligen Jahresbeitrag angeboten und ist vor allem wegen der Pannenhilfe interessant. Zumeist decken Schutzbriefe im Ausland unter anderem Fahrzeug- und Krankenrücktransporte ab. Außerdem hat man in der Regel auch Anspruch auf ein kostenloses Ersatzauto in Form eines Mietwagens.

Quelle: spotpress.de/Mario Hommen/SP-X

Foto © Huk-Coburg/Hagen Lehmann

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