Wer im Straßenverkehr von der Polizei angehalten wird, sollte seine Rechte und Pflichten kennen. Hier ein Überblick:
Kontrolle jederzeit erlaubt
Grundsätzlich darf die Polizei jederzeit kontrollieren, ob ein Verkehrsteilnehmer fahrtüchtig und sein Fahrzeug verkehrssicher ist, so die Experten der ARAG. Dazu dürfen die Beamten den Autofahrer auch bitten, aus dem Fahrzeug auszusteigen. Meist geht es dabei um einen Check der Ausweise und der Fahrzeugpapiere und um die Überprüfung des Fahrzeugs – etwa von Beleuchtung, Reifen oder die Gültigkeit von Plaketten.
Blick ins Auto ja – Durchsuchung nein
"Auch die Frage nach Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste ist erlaubt und man muss sie vorzeigen", so die Fachleute. Weil diese Gegenstände oft im Kofferraum liegen, sind sie ein guter Vorwand für die Beamten, einen Blick ins Wageninnere zu werfen. Denn durchsuchen dürfen sie ein Auto im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle eigentlich nicht: Offiziell ist dazu ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig.
Anweisungen befolgen
Wer sich den Anweisungen der Polizeibeamten widersetzt, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen, wer weiterfährt, obwohl er herausgewunken wurde, begeht zwar keine Fahrerflucht, kann aber mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Pusten ist freiwillig
Was viele nicht wissen: Sowohl das Pusten in ein Alkotest-Gerät, als auch die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe oder ein Urintest sind grundsätzlich freiwillig. Allerdings raten die Experten, ein Nein gut zu überlegen. Denn wer sich weigere, müsse unter Umständen mit auf die Polizeiwache, um dort eine Blutprobe abzugeben. (KH/glp)