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Firmenwagenwissen

Abschreibung von Firmenwagen: Alternative zur linearen Absetzung

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter, deren betriebliche Nutzung sich üblicherweise über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, sind im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf die Gesamtdauer der betriebsgewöhnlichen Verwendung zu verteilen. Normalerweise geschieht dies im Rahmen der linearen AfA in gleichen Jahresbeiträgen, wobei der Gestzgeber die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Pkw mit sechs und für Lkw mit neun Jahren vorgibt. Anstelle der linearen Absetzung kann für Wirtschaftsgüter, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, aber auch eine AfA nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts gewählt werden. Diese in der Praxis selten genutzte Absetzungsmethode richtet sich nicht nach der Nutzung in Kalenderjahren, sondern nach dem Umfang der Leistung im Nutzungsjahr. Sie bietet sich daher auch für Fuhrparkfahrzeuge an, die sehr intensiv oder mit starken Schwankungen genutzt werden.

Starke Schwankung der Leistung

Die Leistungsabschreibung kann sowohl steuer- als auch handelsrechtlich vorgenommen werden. Nach § 7 Abs. 1, S. 6 EStG gilt: "Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist., die Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige dieses Verfahren statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen anwenden, wenn er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist." § 253 Abs. 3 HGB sieht planmäßig Abschreibungen vor. Das beinhaltet auch die Leistungsbaschreibung. Die Option für die Leistungsbaschreibung ist immer dann wirtschaftlich begründet, wenn man davon ausgehen kann, dass die Leistung des zu nutzenden Wirtschaftsguts und damit auch dessen Verschleiß regelmäßig starken Schwankungen unterliegen. Da diese Kriterien reglmäßig auch bei Kraftfahrzeugen gegeben sind, stellt die Absetzung nach Maßgabe der Leistung somit für Fuhrparkbetriebe eine ernsthafte Alternative zur üblicherwiese angewandten linearen Absetzung dar. Wie aber funktioniert die Leistungsabschreibung? An die Stelle der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (bND) in Jahren, wie sie bei der linearen Absetzung üblich ist, tritt die betriebsgewöhnliche Gesamtleistung (bGl), die man im Voraus festlegen oder schätzen muss. Bei Fahrzeugen ist diese Leistung in Kilometern anzugeben. Oftmals helfen dabei Informationen des Herstellers. Dann muss die auf das einzelne Wirtschaftsjahr entfallende Leistung des Fahrzeugs nachgewiesen werden. Der Leistungsnachweis ist nach den Ausführungen in EStR 7.4, Abs. 5 durch Zählwerke oder Ähnliches zu erbringen (z.B. Kilometerzähler bei Kfz, elektronisches Fahrtenbuch). Abgeschrieben wird dann nach folgender Formel: Anschaffungs-/ Herstellungskosten : Gesamtleistung = Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit

Rechenbeispiel leistungsbezogene Absetzung

Nachfolgendes Beispiel soll die Anwendung der leistungsbezogenen Absetzung veranschaulichen und mit der linearen Absetzung vergleichen: Für einen Dienstwagen mit Nettoanschaffungskosten von 45. 000 Euro soll die Gesamtnutzungsleistung im Betrieb 150. 000 Kilometer betragen. Hieraus ergibt sich nach der Formel folgender Abschreibungsbetrag pro Leistungseinheit:

45. 000 Euro : 150. 000 =0, 30 Euro pro Leistungseinheit

Der Wagen hat folgende Jahresfahrleistung:

  • Jahr 1: 35.000 Kilometer
  • Jahr 2: 40.000 Kilometer
  • Jahr 3: 30. 000 Kilometer
  • Jahr 4: 20. 000 Kilometer
  • Jahr 5: 25. 000 Kilometer

Da die Nutzung des Fahrzeugs in den einzelnen Jahren erheblich schwankt , wird die AfA nach Leistung gewählt.

Wechsel zur linearen AfA

Die einmal gewählte Leistungsabschreibung kann auch dann beibehalten werden, wenn die für die Wahl maßgeblichen Gründe wegfallen. Gleichwohl ist während des Absetzungszeitraums ein Wechsel von der Leistungs-AfA hin zur linearen AfA zulässig und immer dann sinnvoll, wenn die Absetzungsbeträge nach der linearen Methode günstiger werden als nach der Leistungsmethode, sofern dies nicht willkürlich geschieht, da die leistungsgemäße Abschreibung als Unterform der linearen Abeschreibung gilt. Daher sind neben der Leistungsabschreibung auch alle Arten von Sonderabschreibungen möglich. Der Vorteil der leistungsmäßigen Abschreibung ist die Zeitnähe: Während linear ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Nutzungsumfang immer der gleiche Festbetrag abgeschrieben wird, gewichtet die Leistungsabschreibung stärker die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs.

Nachteil der leistungsmäßigen Abschreibung

Dies ist aber auch gleichzeitig ihr Hauptnachteil. Wird nämlich der Dienstwagen etwa aufgrund eines Nutzungsausfalls nach Unfall und Reparatur oder aufgrund einer Erkrankung eiens Nutzers nicht entsprechend der anfänglichen Nutzungsprognose eingesetzt, verringert sich die aktuelle AfA und der Jahresnutzungszeitraum kann sich verlängern, bis die betriebsgewöhnliche Gesamtleistung erreicht ist. In solchen Fällen sollte man rechtzeitig auf die lineare AfA umsteigen. Durch die Wahl der AfA-Methode kann der Fuhrparkbetreiber seinen Gewinn gezielt beeinflussen und die damit gezogenen Ertragssteuervorteile in die Refinanzierung seines Betriebsfuhrparks einfließen lassen.

von Detlef G.A. Juhrich

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Firmen- und Dienstwagen

Abschreibung: Alternative zur linearen Absetzung

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