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A crash test dummy carelessly using a mobile phone while driving with a crash test dummy passenger --- Image by © Caspar Benson/fstop/Corbis

bfp Fuhrpark-FORUM 2018

Bfp Fuhrpark-FORUM: Womit Fuhrparkmanager bei Handynutzung und Missachtung der UVV rechnen müssen

Pendler, Außendienstler oder Servicemitarbeiter – sie alle leben gefährlich. Denn dem Thema Ladungssicherung im Dienstwagen und die Gefahr durch Telefonieren während der Fahrt wird meist wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Es muss ja nicht gleich das Handy sein, das die Windschutzscheibe durchschlagen hat, um sich bewusst zu machen, was alles durch ungesicherte Ladung im Pkw passieren kann.

Fliegen nicht nur Kleinteile durch das Auto, sondern verschieben sich gar schwerere Ersatzteile, Werkzeugkisten oder Koffer, dann hat das zudem einen schwerwiegenden Einfluss auf die Fahreigenschaften des Wagens. Bei einer zu schweren oder ungleichmäßig verteilten Ladung kommt beispielsweise das Fahrwerk an seine Grenzen. Die Schleudergefahr ist erhöht.

Wer die Ladungssicherung im Pkw vernachlässigt, lebt gefährlich

Eigentlich genügt schon allein die Vorstellung einer solchen Situation, um sich Gedanken zu machen, wo man was im Auto hinpackt. Hinter diesen Überlegungen steht aber auch noch die gesetzliche Verpflichtung, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, Ladung ordnungsgemäß zu sichern, die Unfall Verhütungs Vorschrift (UVV). Allerdings gelten je nach Fall und Sachlage unterschiedliche Verordnungen.

Wäre das nicht schon bitter genug, dann ist es ein reduzierter Versicherungsschutz in jedem Fall. So kann die Vollkaskoversicherung sich weigern, den Schaden am eigenen Wagen zu übernehmen. Wenn sich Gegenstände lösen, weil man unverschuldet eine Vollbremsung machen muss und man wird selbst dadurch verletzt, ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung den Fall genau prüft und das einen Einfluss auf den Schadensersatz haben kann. Verantwortlich und damit haftbar sind im Übrigen auch bei einem Pkw alle beteiligten Personen: Fahrzeughalter, Verlader und Fahrzeugführer.

Wo es eine gesetzliche Grundlage gibt, gibt es auch einen Bußgeldkatalog.

Wann welche Verordnung wie greift und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, darüber referiert Rechtsanwalt Jörg Rüberg, Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH auf dem 17. bfp Fuhrpark-FORUM am 13. Und 14. Juni 2018.

Eine praktische Einweisung in die Materie Ladungssicherung und Ladungssicherungsmittel wird Markus Mertens, Polizeihauptkommissar den Fuhrparkverantwortlichen geben.

(CNV/SN)

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