Aufzeichnungen sogenannter Dashcams auf dem Armaturenbrett von Auto oder Lkw dürfen auch für gewöhnliche Verkehrsunfälle ausgewertet werden, hat das Oberlandesgericht Nürnberg nun entschieden. Bisher waren die Aufnahmen nur bei strafrechtlichen Prozessen verwendet worden. Im vorliegenden Fall wollte ein Lkw-Fahrer mithilfe der Aufnahmen, die die Dashcam auf seinem Armaturenbrett gefilmt hatte, seine Unschuld an einem Auffahrunfall beweisen. Der Fahrer des Pkw, den er gerammt hatte, behauptete, der Trucker sei zu schnell und zu dicht aufgefahren.
Weil der Autofahrer durch die Videoaufnahmen seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, ging der Fall vor Gericht. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, bestätigte das OLG Nürnberg die Entscheidung der Vorinstanz: Verletzung von Intim- oder Privatsphäre des Pkw-Fahrer oder anderer Autofahrer hätten sich nicht ergeben. Damit würden für eine Dashcam nicht die Regelungen wie für eine normale Videoüberwachung gelten. Die Aufnahmen stützen letztlich die Version des Lkw-Fahrer.
(OLG Nürnberg, Az. 13 U 851/17) SP-X
Foto: froxx – Fotolia.com