Der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) äußert sich grundsätzlich positiv über das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität. "Wir begrüßen es, dass das Bundeskabinett Maßnahmen zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität auf den Weg gebracht beziehungsweise größtenteils verlängert hat", so BVF-Vorsitzender Marc-Oliver Prinzing. "Auch wenn aus unserer Sicht alle alternativen Antriebsarten – beispielsweise auch CNG- und LNG-Fahrzeuge und Wasserstoffantriebe – gefördert werden sollten." Schließlich ginge es nicht darum, eine bestimmte Antriebsart zu fördern, so Prinzing weiter, sondern um die Unterstützung nachhaltiger Entscheidungen der Unternehmen. "Je nach Einsatzart des Fahrzeugs muss nicht immer das E-Fahrzeug die beste Wahl sein."
Verlängerung der Steuervorteile für E-Fahrzeuge
Hintergrund des BVF-Statements: Mit dem Gesetz vom 31. Juli möchte die Bundesregierung die Verkehrswende hin zu klimaschonendem Verkehr vor allem für Beschäftigte steuerlich fördern. Konkret fällt darunter zum Beispiel die Verlängerung der steuerlichen Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge durch die praktische Halbierung des Satzes für die Versteuerung des geldwerten Vorteils auf 0,5 Prozent. Sie wurde nun bis ins Jahr 2020 verlängert. Eine weitere Maßnahme des Förderpakets ist die Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern ein steuerfreies Jobticket zur Verfügung zu stellen. (et/cfm)