Fragen rund um das Thema Fuhrpark-Versicherung? Wir haben die Antworten.
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Fragen rund um das Thema Fuhrpark-Versicherung? Wir haben die Antworten.

Inhaltsverzeichnis

FAQs

Fuhrparkversicherungen: Das müssen Sie wissen

Das Fuhrparkmanagement ist komplex, auch in Sachen Versicherungen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Fuhrparkversicherung.

Elektromobilität, neue Technologien und auch die regulären Herausforderungen des Fuhrparkmanagements – die Wahl der richtigen Fuhrpark-Versicherung wird nicht einfacher. Wie Sie sich sicher und effizient durch den Dschungel der Fuhrparkversicherung bewegen, beantworten wir in unseren FAQs. Für sie haben wir uns mit Christina Karl, Sales Manager Mobility beim Versicherungsmakler Euroassekuranz, ausgetauscht.

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Wann soll ich die Versicherung für meinen Fuhrpark ausschreiben?

Ziel sollte immer eine langfristige Verbindung zu einem Versicherer sein, das heißt über viele Jahre. Achten Sie dabei über die Jahre auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schadenaufwendungen und Prämien – sodass der Versicherer genug Prämie erhält, um die laufenden Schäden zu bezahlen und Rückstellungen für mögliche Großschäden zu bilden und der Kunde andererseits eine seinem individuellen Schadenverlauf entsprechende Prämie zahlt. Hierbei spielen selbstverständlich auch die aktuellen Markverhältnisse eine Rolle. In einer sogenannten „weichen Marktphase“, in der sich die Versicherer wie im vergangenen Jahr einen starken Wettbewerb um den Kunden liefern, lassen sich erfahrungsgemäß bessere Konditionen umsetzen als in einem „harten Markt“, in dem sich die Versicherer, meistens vor dem Hintergrund einer marktweit defizitären Schaden-Kosten-Situation, marktweit eher zurückhaltend positionieren.

Ein guter Spezialmakler für Kfz-Flottenversicherungen hat alle diese Faktoren im Blick und sollte stets versuchen, mit dem aktuellen Versicherer eine Prämie zu verhandeln, die für beide Seiten fair ist, die bisherige Schadenentwicklung berücksichtigt und den aktuellen Marktverhältnissen entspricht.

Es gibt also keinen festen Turnus, in dem die Kfz-Flotte ausgeschrieben werden sollte. Vielmehr sollte der Versicherungsmakler den individuellen Schadenverlauf qualifiziert bewerten und die Marktverhältnisse abschließend überblicken, um dann eine Empfehlung auszusprechen und gemeinsam mit dem Kunden über das weitere Vorgehen beziehungsweise eine Ausschreibung der Flotten-Versicherung beraten zu können.

Ist meine Selbstbeteiligung in der Kasko-Versicherung angemessen?

Die Höhe der Selbstbeteiligung sollte in erster Linie in Anhängigkeit von der Liquidität festgelegt werden. Grundsätzlich gilt: je höher die Selbstbeteiligung, umso niedriger die Prämie. Das trifft insbesondere auf den sogenannten Frequenzschaden-Bereich zu, das heißt alltägliche und häufige Schäden wie Steinschläge in der Windschutzscheibe oder kleine Lackschäden. Werden diese Schäden über die Versicherung abgewickelt, entstehen auf Seiten des Versicherers neben den Zahlungen für die eigentliche Reparatur zusätzliche Kosten für die Sachbearbeitung und Korrespondenz, welche die Schadenquote zusätzlich belasten. In der Regel können Fuhrparks diese Schäden jedoch ohne weiteres selbst zahlen. Wird die Selbstbeteiligung auf eine Höhe festgelegt, bei der Frequenzschäden größtenteils ausgeschlossen sind, hat das maßgebliche Auswirkungen auf die Höhe der Prämie.

Der betreuende Makler sollte daher den Einzel-Schadenverlauf des Kunden regelmäßig entsprechend auswerten und gegebenenfalls mit dem Versicherer Angebote über von ihm vorgeschlagene Selbstbehaltsvarianten einholen.

Wann brauche ich eine Vollkasko-Versicherung?

Bei der Vollkasko-Versicherung gilt im Prinzip auch für Fuhrparks, was für Privatkunden gilt: Wenn die eigenen Mittel beziehungsweise die Liquiditätsplanung es zulassen – sprich auch Totalschäden abdecken –, kann auf eine Vollkasko-Versicherung verzichtet werden. Allerdings: Leasinggeber oder im Falle einer Finanzierung Banken bestehen häufig auf den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung. Auch individuelle betriebliche Vereinbarungen oder Dienstwagenregelungen schränken die Möglichkeiten zur Anpassung der Selbstbeteiligung oft ein.

Kann man auch bei der Kfz-Haftpflicht-Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren?

Seit einigen Jahren öffnen sich die Versicherer auch für Selbstbehalts-Regelungen in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Heute sind sowohl Verträge mit Einzel-Selbstbeteiligungen je Schadenfall als auch mit Jahres-Selbstbehalten für die gesamte Fahrzeug-Flotte im Markt verfügbar. Je nach Konstellation lassen sich hierüber gravierende Prämien- und auch Steuereinsparungen erzielen.

Wie wirken sich E-Fahrzeuge auf meine Fuhrpark-Versicherung aus?

Anders als zunächst befürchtet, verursachen E-Fahrzeuge genauso oft Schäden wie Verbrenner-Fahrzeuge. Auch die Schadenhöhen unterscheiden sich nicht wesentlich. Einzig die Kosten für die Reparaturen an den E-Fahrzeugen liegen nach aktuellen Erhebungen zirka 10 Prozent höher als bei den Verbrennern. Diese Erkenntnis hat dazu geführt, dass E-Fahrzeuge von den meisten Versicherern mittlerweile nicht mehr höher eingepreist werden als Verbrenner.

Wer seinen Fuhrpark auf E-Fahrzeuge umstellt, sollte jedoch darauf achten, dass der vereinbarte Versicherungsschutz für diese Fahrzeuge ausreicht. Für E-Fahrzeuge sollten unbedingt spezielle Deckungsbausteine im Versicherungsvertrag vereinbart sein, die dem neuen Risiko gerecht werden. Insbesondere der Versicherungsschutz für das Akku und die elektronischen Bausteile muss für E-Fahrzeuge angepasst beziehungsweise erweitert werden. Da die Versicherer dahingehend immer noch sehr unterschiedlich agieren, ist der Makler aufgefordert, alle angebotenen Versicherer auch dahingehend zu überprüfen und seine Kunden über die von jeweiligen Versicherer angebotenen Deckungsbausteine für E-Fahrzeuge zu informieren.

Was verbirgt sich hinter Eigentragungsmodellen oder Kasko-Pools der Leasinggesellschaften?

Viele Leasinggesellschaften bieten ihren Kunden sogenannte Eigentragungsmodelle oder Kasko-Pools als Alternative zur konventionellen Kasko-Versicherung an. Hierbei zahlt der Kunde einen gewissen Betrag an die Leasinggesellschaft, die im Anschluss hieran anfallende Kasko-Schäden aus diesen Einzahlungen ausgleicht. Diese Modelle haben den großen Vorteil, dass sie nicht als Versicherung gelten und somit auch keine Versicherungssteuer zu zahlen ist. De facto bleiben somit aktuell 19 Prozent mehr in der Kasse, um Schäden zu begleichen.

Nachteilig an diesen Modellen ist, dass der Leasinggeber und damit der Eigentümer der Fahrzeuge über die Höhe der Schadenregulierung entscheidet. Es liegt in der Natur der Dinge, dass hierbei andere Maßstäbe angesetzt werden, als es ein Versicherer bei der klassischen Schadenregulierung tut. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Aufwand für die Regulierung von Kasko-Schäden durch einen Versicherer spürbar geringer ist als bei dem Schadenausgleich im Rahmen einer Eigenregulierung durch den Leasinggeber. Hierbei ist auch zu beachten, dass marktliche Eigentragungsmodelle oft sogenannte Nachschuss-Vereinbarungen enthalten, wonach die Kunden Nachzahlungen zu leisten haben, sofern die an die Leasinggesellschaft geleisteten Abschlagszahlungen (Akonto-Zahlungen) nicht ausreichen.

Ebenfalls kritisch ist die Tatsache zu bewerten, dass klassische Flotten-Versicherer Angebote üblicherweise nur nach Vorlage von Original-Schadenverlaufsauskünften (Einzelschadenübersicht und Renta) der vorherigen Versicherer abgeben. Regelmäßig werden Schadenverlaufsauskünfte von Leasinggesellschaften von den Kfz-Versicherern nicht anerkannt. Das wiederum hat den Effekt, dass der Kunde in der Eigentragung gefangen ist beziehungsweise ein Wechsel von der Eigentragung zur klassischen Versicherung nahezu unmöglich ist.

Kann man einen internationalen Fuhrpark über einen einzigen Versicherungsvertrag versichern?

Über internationale Versicherungsprogramme können Fuhrparks, die sich auf verschiedene Länder aufteilen, zentral von einem Land aus versichert und gesteuert werden. Einige international agierende Versicherer bieten solche Lösungen auch in Deutschland an und international aufgestellte Versicherungsmakler platzieren und steuern solche Programme von Deutschland über die Schwestergesellschaften oder Kooperationspartner in den einzelnen Ländern. Solche internationalen Versicherungsprogramme haben den Vorteil, dass der Versicherungsumfang und mitunter auch das Prämienniveau konzern- beziehungsweise weltweit harmoniert werden und über das Volumen häufig bessere Konditionen mit den Versicherern vereinbart werden können.

Welche Deckungsbausteine können über die klassische Kfz-Versicherung hinaus versichert werden?

Beim Leasing oder bei anderweitig kreditfinanzierten Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass die GAP-Deckung im Versicherungsschutz enthalten ist. Die GAP-Deckung sichert im Totalschadenfall die Differenz zwischen dem vom Kasko-Versicherer zu erstattenden Zeitwert und dem von der Leasinggesellschaft geforderten Restbuchwert ab.

Insbesondere bei Nutzfahrzeugen ist darauf zu achten, dass auch die sogenannten Brems-, Betriebs- und Bruchschäden mitversichert sind. Die konventionelle Kasko-Versicherung deckt nur Schäden, die plötzlich, von außen mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirken. Verwindet sich zum Beispiel das Fahrwerk beim Befahren von unwegsamen Gelände oder schlägt die Ladung aufgrund einer Vollbremsung gegen die Ladebordwand, dann sind diese Schäden nicht durch Ereignisse entstanden, die plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen auf das Fahrzeug eingewirkt haben – und in der klassischen Vollkasko-Versicherung ausgeschlossen.

Die Mitversicherung von Schutzbriefleistungen sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden. Zwar ist die Höhe der jeweilige Entschädigungen, zum Beispiel für Abschleppen, Übernachtungen, Weiterreise zum Zielort, Mietwagen etc. regelmäßig sehr begrenzt, die 24/7-Assistance-Bereitschaft, die den gesamten Prozess im Unfall- oder Pannenfall koordiniert, kann jedoch überaus nützlich sein.

Sollte eine Insassen-Unfallversicherung abgeschlossen werden?

Die Insassen-Unfall-Versicherung wird von vielen Versicherern überhaupt nicht mehr angeboten. Stattdessen ist der Abschluss einer selbstständigen, auf das Risiko zugeschnittenen Gruppen-Unfall-Versicherung zu empfehlen. Bei deutlich besserem Leistungsumfang liegen die Kosten für eine solche Unfallversicherung regelmäßig gravierend unterhalb des Prämienniveaus der Insassen-Unfall-Versicherung im Rahmen einer Kfz-Versicherung.

Wie haften Fuhrparkverantwortliche und wie können sie sich versichern?

Die Position des Fuhrparkverantwortlichen ist mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden, auch wenn diese Tätigkeiten nur in Ausschnitten oder vorübergehend übernommen werden. Der mit den Tätigkeiten eines Fuhrparkleiters beauftragte Mitarbeiter handelt in seinem Bereich als Vertreter der Unternehmensleitung. Geschäftsführer und Fuhrparkleiter können über die Halterhaftung für Fehler der Kraftfahrer, Verlader oder sonstiger Dritter verantwortlich gemacht werden. Der Fuhrparkleiter ist ständig der Gefahr ausgesetzt, durch eigenes oder Fehlverhalten Dritter zur Verantwortung gezogen zu werden. Es drohen

  • Geldstrafen
  • Punkte in Flensburg
  • Haftstrafen
  • Berufsverbot
  • Lizenzentzug
  • Imageschäden

Die strafrechtliche Haftung des Fuhrparkleiters ist ein kompliziertes Rechtsgebiet. Gerät der Fuhrparkverantwortliche ins Visier der Staatsanwaltschaft, sollte nicht irgendein, sondern ein strafrechtlich versierter Anwalt aufgesucht werden. Die von solchen Spezialanwälten berechneten Kosten übersteigen die im Rahmen herkömmlicher Rechtsschutzversicherungen erstattungsfähigen Kosten oft um ein Vielfaches.

Es existieren mittlerweile spezielle Fuhrparkleiter-Rechtsschutzversicherungen am Markt, die bei der Suche nach einem qualifizierten Juristen unterstützen und die möglicherweise entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe übernehmen.

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