Ob Dienstrad, Jobticket oder der elektrische Fuhrpark: Es gibt viele neue Formen der betrieblichen Mobilität und die Politik tut einiges, um sie zu fördern. Gleichzeitig gibt es auch jede Menge neue gesetzliche Vorgaben und Regeln, die es hier zu beachten gilt. Da kann man als Fuhrparkmanager schnell den Überblick verlieren.
Welche steuerlichen Vorgaben gelten bei E-Mobilität, Dienstrad und Co.?
Welche Steuererleichtungen und Fördermöglichkeiten gibt es etwa bei der Einführung von Elektromobilität im Fuhrpark? Und was muss ich als Unternehmen beachten, um in den Genuss der Leistungen zu kommen? Wenn Mitarbeiter ihre dienstlichen E-Autos zu Hause laden - dürfen sie dann einfach eine Wallbox in der Garage montieren lassen? Oder müssen sie vorher Genehmigungen einholen?
Oder wie sieht es mit der Versteuerung von Dienstfahrrädern aus? Wer seinen Mitarbeitern die Möglichkeit geben will, statt eines Dienstwagens ein Fahrrad zu wählen, muss an einiges denken. Auch hier gilt zum Beispiel die Unterweisungspflicht wie beim dienstlich genutzten Auto. Und dann gibt es ja auch noch das Jobticket. Wie wird das steuerlich betrachtet? Im Beitrag "Und was sagt der Fiskus?" können Sie lesen, was die vielfältigen neuen Mobilitätsformen steuerlich für Ihren Fuhrpark bedeuten. Das Magazin finden Sie kostenlos unter www.fuhrpark.de/digitales-magazin. (cr)