Foto: BMW AG

E-Auto-Prämie

Plug-in-Hybride differenziert fördern

Plug-in-Hybride muss man nutzen können, ansonsten leidet die Umwelt. Insbesondere auf der Langstrecke sind Teilzeitstromer nicht nachhaltig unterwegs. Der BVF möchte die undifferenzierte Kaufprämie überarbeiten.

Die Umstellung des Fuhrparks auf den Stromantrieb kann sich für Firmen lohnen. Grund hierfür sind insbesondere die staatliche Förderung sowie günstigere Unterhaltskosten. Und auch die Dienstwagenfahrer profitieren in Form einer geringeren Versteuerung. Weil sich zudem Reichweite und Akzeptanz stetig verbessern, steigt die Anzahl der Elektrofahrzeuge in den Firmenflotten.

Doch Stromer ist nicht gleich Stromer. Wie ADAC und jüngst der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) hinwiesen, sind insbesondere Hybridfahrzeuge nicht immer sparsam und emissionsarm unterwegs. In einer Testreihe ging der Automobilklub beispielsweise der Frage nach, ob Hybride mit externer Lademöglichkeit (PHEV) umweltfreundlicher sind als deren Geschwister mit einem Verbrenner unter der Haube. Die Antwort des ADAC-Ecotests: Teils, teils. So sind Plug-in-Hybride wie der Volvo VC40 oder der Peugeot 508 SW 1.6 Hybrid sparsamer unterwegs. Dagegen kam eine Vielzahl anderer Hybridfahrzeuge schlechter weg. Die Faustregel: Je häufiger diese PHEV elektrisch aufgeladen werden, desto eher können sie einen Vorteil beim CO2-Ausstoß erreichen.

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) wiederholte diese Woche in einer Stellungnahme die Kritik, dass PHEV-Modelle der vom Nachhaltigkeitsgedanken getriebenen Förderungen nicht immer gerecht werden. Aktueller Anlass: Die im Juni 2020 von der Bundesregierung beschlossene "Innovationsprämie" bzw. "Kaufprämie" für Elektrofahrzeuge soll über 2021 hinaus bis Ende 2025 verlängert werden. Der Vorschlag seitens des BVF: Da Plug-in Hybride häufig falsch genutzt und insbesondere per Verbrenner angetrieben werden, ist eine Anpassung notwendig.

"Fatal ist, dass damit auch die Nachfrage nach umweltschonenderen Alternativen wie vollelektrischen Fahrzeugen oder Erdgasfahrzeugen kannibalisiert wird", unterstrich BVF-Geschäftsführer Axel Schäfer. Der Verband empfiehlt die Stromnutzung zur Grundlage einer Förderung zu machen. "Eine Förderung muss nach unserer Ansicht – und da stehen wir nicht alleine – an eine adäquate Stromnutzung von mindestens 50 Prozent gekoppelt werden", fügte er hinzu. Schließlich haben leichte Plug-in-Hybride, die für kurze Strecken wie dem täglichen Arbeitsweg genutzt und überwiegend elektrisch betrieben werden, durchaus einen positiven Effekt auf die Klimaschutzziele.

Alternativ lasse sich der Stromanteil als Grundlage einer Förderung ansetzen. Wer also nach Ansicht des BVF nur mit Strom fährt, erhält weiter die volle Förderung. Wenn der elektrische Anteil dagegen nur bei zehn Prozent liegt, hat auch nur Anspruch auf eine zehnprozentige Förderung. "Wer unter 20 Prozent liegt, sollte auch nicht vom halbierten Satz des geldwerten Vorteils profitieren", heißt es weiter in dem Verbandspapier. (mas)

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