Wer seinen Verbrenner-Pkw auf einem Elektroauto-Parkplatz abstellt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Das Abschleppen ist auch dann verhältnismäßig, wenn vor Ort weitere E-Auto-Stellplätze mit Lademöglichkeit frei sind, wie sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster ergibt.
In der Verhandlung ging es unter anderem um die Frage, ob das Abschleppen nötig gewesen war oder ob ein Bußgeld gereicht hätte. Das Gericht sah die Maßnahme als verhältnismäßig an, da eine Verkehrsbehinderung vorlag. Diese sei schon allein dadurch gegeben, dass der Parkplatz und somit die Ladestation für gesetzlich privilegierte Elektrofahrzeuge wegen des falsch geparkten Autos nicht zur Verfügung gestanden hat. Es komme dabei nicht darauf an, ob konkret in diesem Zeitraum ein Bedarf bestanden hat oder weitere Parkplätze mit Ladestationen frei waren, wie „RA Online“ aus der Entscheidung zitiert (Az.: 5 A 3180/21). (Holger Holzer/SP-X/cfm)