Ab 1. Januar 2020 gelten für Kfz-Werkstätten, in denen eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt wird, geänderte Anforderungen an die Bremsenprüfstände. Nach Paragraf 29 StVZO müssen alle Bremsprüfstände ab dem dann den neuen Anforderungen entsprechen.
A.T.U hat die neuen Richtlinien bereits umgesetzt.. Werkstätten, die sich nicht rechtzeitig um einen adäquaten Bremsprüfstand kümmern, können ab 1. Januar 2020 keine Hauptuntersuchung mehr durchführen lassen. Eine Nutzung für Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen ist dann nicht mehr erlaubt nicht mehr erlaubt.
Einige neue Anforderungen
Die Richtlinien umfassen unter anderem Neuerungen an der Prüfgeschwindigkeit, der Datenschnittstelle und dem Reibungskoeffizienten. A.T.U hat Anfang Oktober 2019 die Umrüstung und Kalibrierung der Bremsprüfstände nach Vorgabe der neuen Anforderungen an die HU/AU an allen Standorten abgeschlossen.
Neben den verschärften Anforderungen an die Bremsprüfstände waren zuvor bereits neue HU-Vorschriften zur Kalibrierung der Scheinwerfereinstellplätze und Abgastester in Kraft getreten.
Kalibierungswerkzeuge angeschafft
Mit weiteren technischen Neuanschaffungen im Werkstattbereich sehen sich die A.T.U-Filialen für die Zukunft gut gerüstet. Rechtzeitig zur Sommersaison wurden die rund 600 Filialen mit einem Klimaservicegerät für das neue Kältemittel "R1234yf" ausgestattet.
Darüber hinaus werden sukzessive Kalibrierwerkzeuge zum Einstellen moderner Assistenz- und Kamerasysteme sowie LED-Scheinwerfer installiert. Heute verfügt bereits ein Drittel der A.T.U-Filialen über solche immer wichtiger werdende Spezialwerkzeuge. (cr)