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Foto: Bundesverband Fuhrparkmanagement

Fuhrparkverband

BVF positioniert sich

Der Fuhrparkverband besetzt den Posten des UVV-Fachreferenten neu und beruft Martin Kaus. Darüber hinaus bezog der BVF Stellung beim Streit um die neue Erneuerbare-Energie-Richtlinie.

Martin Kaus wirkt seit Anfang Februar als neuer Fachreferent für Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und berufsgenossenschaftliche Fragen beim Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF). Er ist Fuhrparkleiter und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Efaflex. Martin Kaus (oben im Bild) übernimmt von Michael Schulz von den WSW Wuppertaler Stadtwerken. Dieser kann die Aufgabe aus persönlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen, war aber maßgeblich an der Entwicklung des Online-Unterweisungstools beteiligt, bedankte sich der BVF in einer Mitteilung.

Die Einhaltung und Überwachung der UVV- und BG-Vorgaben sind essenzielle Aufgaben beim Flottenmanagement, mahnte BVF-Geschäftsführer Axel Schäfer: "Das Thema ist alles andere als trivial – deswegen unterstützen wir unsere Mitglieder dabei, kritische Fragen zu klären, auf dem Laufenden zu bleiben und bieten auch Umsetzungstools wie den Onlinekurs zur UVV-Unterweisung für Fahrzeugnutzer/ -innen, der gerade um das Thema Elektromobilität erweitert wurde."

Eine weitere Positionierung treibt den Fuhrparkverband um: In einer Stellungnahme thematisierte er den aktuellen Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II im Verkehr. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, erneuerbare Energien im Verkehr durch die Treibhausgasminderungsquote zu fördern. Diese Bemühungen unterstützt der BVF ausdrücklich.

Chancengleichheit für alternative Kraftstoffe

Allerdings würden in einem Entwurf alternative Kraftstoffe wie E-Fuels, Biogas und Wasserstoffe schlechter gestellt: "Es ist mehr als bedauerlich, dass eine Technologieneutralität nicht gewahrt wird", kritisierte Axel Schäfer: Das Ministerium spiele Elektromobilität und Biokraftstoffe gegeneinander aus, anstatt beide Optionen zu nutzen. Beim Verband ist man für eine Veränderung der Methodik der deutschen Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote): Nur reale Minderungen des Treibhausgasausstoßes sollten angerechnet und Elektromobilität nicht vierfach (Stichwort Mehrfachanrechnungen) genommen werden. (mas)

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