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Alkoholdetektor und Notbremshelfer

EU-Parlament macht Assistenzsysteme zur Pflicht

Neuwagen müssen in Europa zur Unfallverhütung künftig eine ganze Reihe an Helfern und Assistenten an Bord haben.

Das EU-Parlament hat ein Gesetz gebilligt, das ab Mai 2022 unter anderem Notbremshelfer, Müdigkeitsüberwachung, Spurverlassenswarner und Geschwindigkeitsbegrenzer vorschreibt.

Vorbereitung aufs autonome Fahren

Auch ein Alkoholdetektor, der Trunkenheitsfahrten verhindern soll, sowie ein elektronischer Unfalldatenspeicher sind als Pflichtausstattung vorgesehen. Lkw müssen zudem mit Systemen ausgerüstet werden, die Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern im toten Winkel verhindern.

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Die Standards gelten zunächst für neu zertifizierte Fahrzeugtypen, ab 2024 dann für alle Neuwagen. Die EU will mit der Regelung die Zahl der Verkehrstoten senken und die Bevölkerung durch die Verbreitung der neuen Technik auf das automatisierte Fahren der Zukunft vorbereiten. Noch steht allerdings die abschließende Zustimmung des EU-Ministerrats aus.

VDA: Enger Zeitplan

Der deutsche Verband der Automobilindustrie (VDA) reagierte grundsätzlich positiv auf die Überarbeitung der "General Safety Regulation". Er weist aber auf einen engen Zeitplan hin.

"Für viele Anwendungen – wie zum Beispiel den intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, die Müdigkeitserkennung, den Anti-Ablenkungsassistenten oder auch das Reifendruckkontrollsystem für schwere Nutzfahrzeuge – gibt es bisher noch keine technischen Anforderungen", heißt es in einer Stellungnahme.

Menschliche Notfall-Hilfe für Robotaxis

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Der europäische Verkehrssicherheitsrat ETSC begrüßt die Regeln ohne Vorbehalte. Er rechnet mit 25.000 Verkehrstoten weniger in den kommenden 15 Jahren. (SP-X/cr)

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Unfallschäden

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