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Inhaltsverzeichnis

Vier Kriterien für Schäden

Fahrzeugrückgabe: LeasePlan entwickelt Bewertungsverfahren

Viele Unternehmen entscheiden sich laut einer Studie gegen Autoleasing, weil sie sich unsicher über die Kosten bei der Rückgabe sind. So lassen sich Schäden absichern.

Viele Selbstständige und Gewerbetreibende haben Bedenken gegen Autoleasing. Das ergibt eine Marktforschungsstudie von LeasePlan, Anbieter von Autoleasing- und Fuhrparkmanagement-Services.

Unternehmer entscheiden sich häufig für den Kauf von Fahrzeugen, weil ihnen die Kosten bei der Rückgabe unklar sind, sie sich keine Gedanken über Kratzer machen und keine Überraschungen erleben wollen, gemäß dem Spruch "Das dicke Ende kommt zum Schluss". (Red./cr)

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Unternehmen wollen Rückgabeschäden absichern

Durchschnittlich 65 Prozent aller kleinen und mittelständischen Unternehmen gaben in der Studie als Hauptinteresse an den Angeboten der Leasinggesellschaften die Absicherung von Rückgabeschäden an (66 Prozent bei einem Firmenfahrzeug, 60 Prozent bei bis zu zehn Fahrzeugen und 70 Prozent bei bis zu 25 Fahrzeugen).

Doch wie läuft eine Schadenbewertung bei der Fahrzeugrückgabe eigentlich ab? Bei der Kalkulation eines Leasingvertrages schätzt der Leasinggeber den Wert, der nach Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Verkauf des Fahrzeugs realisiert werden soll.

Dabei unterstellt der Leasinggeber einen Allgemeinzustand des Fahrzeugs, der dem Kilometerstand und der Vertragslaufzeit entspricht – dies ist der laufleistungsanaloge Zustand. Ein nicht laufleistungsanaloger Zustand, verursacht durch Schäden die über die normale Abnutzung hinausgehen, mindert den Wert des Fahrzeugs.

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LeasePlan entwickelt Bewertungsverfahren

Um den Allgemeinzustand am Ende der Laufzeit festzustellen, wird der Fahrzeugzustand bei Rückgabe bewertet. LeasePlan hat dazu ein Bewertungsverfahren entwickelt.

Durch die Schadenbeschreibung und mit Hilfe der Minderwertdefinition ist es allen Beteiligten möglich, festgestellte laufleistungsanaloge von nicht laufleistungsanalogen Mängeln zu unterscheiden und deren Bewertung nachzuvollziehen. Vier Kriterien gelten:

Laufleistungsanaloge Schäden

Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch die Kilometerleistung und das Fahrzeugalter als unvermeidlich und damit laufleistungsanalog anzusehen sind. Die Akzeptanz dieser Schäden vergrößert sich mit zunehmendem Fahrzeugalter und Kilometerstand.

Derartige Schäden werden vom Käufer hingenommen und beeinflussen nicht den Verkaufspreis. Typischer Schaden: Steinschlag auf der Motorhaube, leichte Parkdellen.

Nicht laufleistungsanaloge Schäden

Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Reparaturen, die dem Erhalt der Verkehrs- und Betriebssicherheit dienen, um fehlende Teile, die ersetzt werden müssen, oder um Unfallschäden. In diesen Fällen ist der Gesamtaufwand nötig, um das Fahrzeug wieder in einen korrekten Zustand zu versetzen.

Derartige Schäden müssen beseitigt werden; sie verursachen daher Kosten in Höhe der Reparatur. Typische Schäden: fehlendes Zubehör, defekter Scheinwerfer.

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Nicht laufleistungsanaloge Schäden mit anteiliger Berechnung

Hierbei handelt es sich um Schäden, die nicht laufleistungsanalog sind sowie zur Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht repariert werden müssen. Sie beeinträchtigen "nur" den Wert des Fahrzeugs. Diese Schäden sind nicht auf normale Nutzung zurückzuführen.

Um der Bedeutung solcher Schäden bei abnehmendem Fahrzeugwert gerecht zu werden, berechnet LeasePlan diese Schäden nur anteilig vom Reparaturwert: So werden Schäden, die bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug entstehen, das mit einem durchschnittlichen Alter von 36 Monaten und 120.000 Kilometern zurückgegeben wird, nur noch mit 65 Prozent der Reparatursumme berechnet.

Hierbei spricht die Branche vom Minderwert. Typische Schäden: vermeidbare Karosserieschäden, Brandlöcher in den Sitzen, verbogene Teile, mutwillig verursachte Kratzer.

Nicht bewertete Schäden

Schadenarten, die durch Lease Plan Services abgedeckt sind, werden nicht beachtet. Bei einem All Inclusive-Vertrag sind dies alle technischen Mängel und die Reifen. Typische Schäden: fehlender Service oder Undichtigkeiten, technischer Verschleiß, abgefahrene Reifen.

Eine genaue Definition der Mängel existiert in Form eines Kataloges, der alle üblichen Beschädigungen beschreibt. So wird es allen Beteiligten möglich, die Art und den Umfang der Schadenbewertung nachzuvollziehen. Das Bewertungsprotokoll wird dem Kunden unmittelbar nach Erstellung ausgehändigt, damit Fragen oder Unklarheiten vor dem Verkauf des Fahrzeuges noch geklärt werden können.

Schäden absichern

Beim LeasePlan Online-Autoleasingangebot Click & Drive für Unternehmen und Selbstständige mit einem kleineren Fuhrpark gibt es einen All Inclusive-Vertrag im Angebot. Dabei sind bei Pkw Schäden bis 1.000 Euro Minderwert bzw. bei Zulassung als Transporter bis 2.000 Euro abgesichert.

"Das bietet den Unternehmern eine Sicherheit, die sich aufgrund von Bedenken bisher für den Kauf entschieden haben, und die somit noch nicht die Vorzüge des Autoleasings genutzt haben, beispielsweise ihre Liquidität für Investitionen in das Kerngeschäft einzusetzen. Damit es am Schluss eben kein dickes Ende gibt", betont Bettina Heinen, Head of Marketing bei LeasePlan Deutschland. (Red./cr)

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