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Kaum Datenschutz-Bedenken

Dashcams: Mehrheit der Deutschen ist dafür

"Datenschutzrechtlich unzulässig" ist das Filmen anderer Verkehrsteilnehmer – die meisten Deutschen sprechen sich dennoch für diese Videoaufzeichnung aus.

Dashcams sind bezüglich des Datenschutzes immer noch umstritten, aber in der Bevölkerung mittlerweile weitgehend akzeptiert. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Autoportals mobile.de hervor.

Dashcams: Drei Viertel sind für die Videoaufzeichnung

78 Prozent begrüßen demnach die jüngst getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Videoaufzeichnungen sogenannter Dashcams zur Klärung von Verkehrsunfällen zuzulassen.

In der Umfrage unter mehr als 1.000 Personen sprachen sich knapp 60 Prozent dafür aus, dass Versicherungstarife die Installation einer solchen Kamera belohnen sollten. Den Einbau einer Dashcam in ihr neues Auto könnten sich 49 Prozent vorstellen, 30 Prozent antworteten mit "vielleicht".

Dashcams laut Gericht "datenschutzrechtlich unzulässig"

Die Mini-Kamera wird an der Windschutzscheibe angebracht und filmt permanent das Verkehrsgeschehen. Weil die Aufzeichnung typischerweise ohne Einverständnis der aufgenommenen Personen stattfindet, ist sie per se problematisch. Der BGH ordnet die Aufnahmen in seinem Urteil so auch als "datenschutzrechtlich unzulässig" ein.

Trotzdem ist die Dashcam-Aufnahme nach Ansicht der Richter als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess grundsätzlich verwertbar – es muss aber immer eine Einzelfall-Abwägung stattfinden. (SP-X)

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