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Inhaltsverzeichnis

Konnektivität und autonomes Fahren

Vernetzte Fahrzeuge: Wer soll Zugriff auf die Daten haben?

Wenn Fahrzeuge miteinander kommunizieren, werden große Datenmengen generiert - und es werden voraussichtlich immer mehr. Wem gehören diese Daten?

Werden einmal miteinander vernetzte Fahrzeuge Standard und gelingt der Sprung zum autonomen Fahren, steigt die Datenmenge nochmals erheblich an. Wem gehören die Daten und wie werden sie gesichert?

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Viele Daten sind verschlüsselt

Die Kfz-Überwachungsorganisation KÜS fordert zum Beispiel, dass die Sachverständigenorganisationen Zugang zu den relevanten Daten haben müssen. Damit können sie im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugprüfungen Untersuchungen zur Verkehrssicherheit vornehmen.

Bislang haben die Sachverständigen mittels Auslesen über die OBD-Buchse (On Board Diagnostic) nur Zugang zu Daten, die die Abgasuntersuchung betreffen. Dies ist gesetzlich geregelt. Alle anderen Daten sind häufig herstellerspezifisch formatiert. Für sie ist dann eine spezielle Übersetzung notwendig, an der unter anderem auch die KÜS arbeitet.

Die Hersteller begründen diese Verschlüsselung damit, Hackerangriffe auf Fahrzeugsysteme erschweren zu wollen. So soll verhindert werden, dass zum Beispiel Unberechtigte Zugang zu einem Fahrzeug erhalten oder die Elektronik manipulieren können.

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KÜS fordert freien Zugang zu allen Daten

Die KÜS fordert nun einen freien, uneingeschränkten Zugang zu allen Daten, die für die gesetzlich geregelten Fahrzeugprüfungen und deren Weiterentwicklung nötig sind. Wichtig sei, dass der Zugriff über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges geprüft werden kann, da Hersteller mittlerweile über sogenannten Over-the-Air-Verfahren auch ohne Werkstattaufenthalt Daten ändern können.

Daher verlangt die KFZ-Überwachungsorganisation auch eine unabhängige Dokumentation und Überprüfung der aktuellen Softwareversionen und von Updatevorgängen. Sie wendet sich gegen ein beim Hersteller liegendes Datenmonopol und verlangt vielmehr, dass die Datenhoheit beim Fahrzeughalter liegen muss.

Als Lösungsansatz sieht die Prüforganisation ein sogenanntes Trust-Center, in dem die Speicherung und Verwaltung der Daten über eine neutrale, von den Herstellern unabhängige Fahrzeugdatenplattform erfolgen sollte. Diese sollte von einer hoheitlichen Stelle betrieben werden. (SP-X/cr)

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