Autofahren und Medikamente passen nicht zusammen. Erst recht nicht, wenn es sich um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt, die Drogenbestandteile beinhalten. So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße, dass einem Autofahrer wegen Konsums der Droge Amphetamin in Form eines verschreibungspflichtigen, aber ohne Rezept und ohne medizinische Indikation eingenommenen Appetitzüglers der Führerschein entzogen werden kann.
Quelle: bfp (VG Neustadt/Weinstraße vom 20.06.2017)
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