Jetzt auch für Unternehmen und Dienstleister möglich: die digitale Fahrzeugzulassung.
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Jetzt auch für Unternehmen und Dienstleister möglich: die digitale Fahrzeugzulassung.

Inhaltsverzeichnis

Digitale Fahrzeugzulassung

i-Kfz: Auto online anmelden und sofort losfahren

Seit Anfang September können Autos auch digital zugelassen werden. Eine große Erleichterung. An der technischen Umsetzung hapert es aber vielerorts noch sehr.

Assoziationen zum Thema Fahrzeugzulassung gefällig? Gerne: muffiges Amt, prallvoller Warteraum, nörgelige Sachbearbeiter und schier endloses Warten bis zum Aufruf der eigenen Nummer. Das aber soll jetzt der Vergangenheit angehören, in den deutschen Zulassungsstellen soll es merklich moderner zugehen. Denn bei der An-, Um- oder Abmeldung von Pkw und Nutzfahrzeugen verspricht jetzt eine Neuerung spürbare Aufhellung, vor allem aber eine deutliche Zeitersparnis: die digitale Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz genannt.

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Sofort zugelassen: Zehn Tage Fahrt ohne Plakette und amtliches Dokument erlaubt

Seit Anfang September 2023 ist die vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz freigeschaltet, sprich online. Mit dem neuen digitalen Zulassungsverfahren können Fahrzeuge in Echtzeit an-, um- und abgemeldet werden. Ihre Inbetriebnahme ist zudem sofort, also ohne Zeitverzug möglich. Und das alles ohne Termin beim zuständigen Amt, von überall aus, rund um die Uhr – neudeutsch 24/7 genannt. Selbst ausgewählte Sonderkennzeichen können nun online beantragt werden. Als da wären: E-, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen.

Möglich macht dies eine vollelektronische Abwicklung, die Zeit und Aufwand in der Verwaltung spart. Einsparungen, die sich auch in Form von reduzierten Gebühren für Privatpersonen und Geschäftsleute beziehungsweise Unternehmen niederschlagen sollen.

Speziell dafür hat der Bund einen neuen Rechtsrahmen geschaffen. Wer also bereits in den Genuss der digitalen Neuzulassung kommt, muss nur noch die Kennzeichen am Fahrzeug anbringen und kann stante pedes losfahren. Weitere Voraussetzungen sind: Der Ausdruck des digitalen Zulassungsbescheides muss mitgeführt und der vorläufige Zulassungsnachweis gut sichtbar im Auto ausgelegt werden. Das Fahrzeug darf so laut des Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) zehn Tage in Deutschland ohne Plaketten und amtliche Dokumente am Straßenverkehr teilnehmen, bis die Zulassungsbehörde die erforderlichen Unterlagen postalisch zugesendet hat. Soweit die Theorie.

KBA-Großkundenschnittstelle für Zulassungsvorgänge

Eine weitere wichtige Neuerung vor allem für die Fahrzeugzulassung in Unternehmen: Auch juristische Personen können die digitale Zulassung nutzen, zum einen über die jeweiligen Portale der Zulassungsbehörden, zum anderen über die sogenannte Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Großkundenschnittstelle, erhältlich ab 500 Vorgängen bei der Zulassungsbehörde pro Jahr und für einmalig 3.220 Euro, ermöglicht beim KBA registrierten Großkunden die vollelektronische Abwicklung von Anträgen im Massenverfahren für sich und auch für Dritte. Eine Antragstellung ist damit künftig auch über das Autohaus, den Versicherer oder andere Dienstleister möglich. Die Anträge werden dann über das KBA an das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde weitergeleitet und automatisiert bearbeitet.

Im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird derweil kräftig gejubelt und von einem weiteren Meilenstein der Digitalisierung in der deutschen Verwaltung gesprochen. Freilich, soweit ist es noch lange nicht. Denn die Kapazitäten für eine solche Zulassung werden erst schrittweise bundesweit aufgebaut. Weitere Erschwernis: Es gibt keine vom Bund koordinierte zeitgleiche Freischaltung des Angebots, sondern die einzelnen Bundesländer sind jeweils für die Umsetzung zuständig. Und: Insbesondere die Neuerungen für Großkunden werden in der Startphase, die seit 1. September 2023 läuft, noch nicht für alle Zulassungsbehörden angeboten.

Digitale Zulassung für Großkunden: Es gibt noch viele Hürden und Verzögerungen

Diesen Status Quo bestätigt auch Marcus Olszok von der Kroschke-Gruppe, einem der großen bundesweit tätigen Dienstleister rund um die Kfz-Zulassung mit Sitz in Ahrensburg bei Hamburg: „Die Behörden sind derzeit noch weit von einer bundesweiten Verfügbarkeit entfernt.“ Und der Experte für digitale Zulassung weiter: „Sobald dieser Online-Service bundesweit verfügbar ist, wird es alle Beteiligten sowohl in Zeit als auch Geld erheblich entlasten.“ Ähnlich beurteilt auch Markus Linde, der gemeinsam mit Klaas Köneke die Geschäftsführung von My Digital Car bildet, die Lage: „Es war seit Jahren überfällig und ist ein absoluter Segen und eine enorme Erleichterung, dass Unternehmen endlich digital zulassen können.“

Die Herausforderungen insbesondere während der Startphase der digitalen Fahrzeugzulassung bleiben indes groß. Köneke: „Obwohl die Verordnung längst in Kraft ist, funktioniert das notwendige Zusammenspiel zwischen KBA und den kommunalen Zulassungsbehörden bei weitem noch nicht flächendeckend.“ Es hakt auch noch an anderen Stellen. Zu den großen Nachteilen zählt gewiss, dass bei Abbruch des digitalen Prozesses automatisch ins analoge Verfahren gewechselt wird. „Das kann zu Verzögerungen von bis zu sechs Tagen führen. Zudem werden weiterhin die Fahrzeugpapiere benötigt“, bemängelt Marcus Olszok von  Kroschke.

Fehlende Harmonisierung der Zulassungsprozesse

Größter Knackpunkt der digitalen Fahrzeugzulassung bisher scheint jedoch die Harmonisierung der Zulassungsprozesse zu sein. Es gibt zwar eine einheitliche bundesweite Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV genannt, doch selbige wird durch kommunale Behörden mit verschiedenen kommunalen Software-Herstellern technisch unterschiedlich umgesetzt. Darüber hinaus sind die mehr als 420 Zulassungsstellen unterschiedlich weit. Während etliche schon i-Kfz können, geht es bei anderen demnächst erst los. Nach wie vor wird auch im digitalen Procedere jedes Auto einzeln zuglassen. „Ob Unternehmen diesen Prozess einmalig oder mehrmals hintereinander anstoßen, macht keinen Unterschied“, sagt Tanja Ebert, Director Sales & Marketing bei PS-Team. Gleichwohl biete die FZV viele Möglichkeiten, beruhigt Klaas Köneke von My Digital Car. So gebe es die Möglichkeit, Einzel-, Listen- und zeitlich begrenzte Dauervollmachten für natürliche und juristische Personen passend je Anwendungsfall ausstellen zu lassen. „Und bei Flottenzulassungen vieler Kraftfahrzeuge auf ein Unternehmen kann eine einmal erstellte, digital signierte Dauervollmacht immer wieder genutzt werden“, ergänzt Mitgeschäftsführer Markus Linde.

Ob insbesondere größere Flotten und Fuhrparks bei diesen komplexen Prozessen auf Dienstleister verzichten können und wollen, wird sich erst zeigen, wenn i-Kfz bundesweit stabil läuft. Theoretisch könnten Flotten mit einer Anbindung an die Großkundenschnittstelle ihre Fahrzeuge zukünftig natürlich selbst zulassen. Dagegen spreche jedoch, dass auf die Fuhrparkmanager eine riesige logistische Herausforderung zukommen dürfte, warnt Tanja Ebert von PS-Team: „Alle zulassungsrelevanten Bestandteile müssen nach der digitalen Zulassung zum Fahrzeug erfolgen und das übernimmt nicht die Zulassungsstelle.“ Das Gleiche gelte fürs Prägen und Siegeln der Kennzeichen. Das müsse dann ja auch noch anschließend zusammen mit der Feinstaubplakette und Zulassungsbescheinigung (ZB) I zum Fahrzeug geschickt werden. Zum Prozess gehöre des Weiteren, die ZB II und den Reserveschlüssel getrennt vom Fahrzeug einzulagern und das alles so koordiniert, dass die Standzeit des Fahrzeugs möglichst minimiert werde. Ebert: „Das können die Flotten selbst gar nicht leisten.“

Die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrtbundesamts

Die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrtbundesamts (KBA) kostet einmalig 3.220 Euro. Alle Details zur Schnittstelle finden Sie  auf der Website des KBA. Hier erfahren Sie alles über die Schnittstelle an sich, über Teilnahmevoraussetzungen und den Kreis der Nutzungsberechtigten sowie die Vorteile der Schnittstelle, die sie aus Sicht des KBAs bietet. Auch die technischen Voraussetzungen für die Schnittstelle und Inforationen zur Registrierung finden sich im Q&A-Bereich der Behörde.

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