Neuwagenhändler müssen nun auch die durchschnittlichen Energiekosten ausweisen
Foto: © Juergen Rosenbusch
Neuwagenhändler müssen nun auch die durchschnittlichen Energiekosten ausweisen.

Verordnung

Pkw-Label: Jetzt auch mit Energiekosten

Ab sofort verlangt die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) auch Angaben zu Energie- und CO2-Kosten sowie zur Kfz-Steuer.

Alles muss rein: Neuwagen müssen vom Handel mit einem neuen Energie-Label ausgezeichnet werden. Ab sofort verlangt die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) neben der Nennung der Verbrauchs- und Emissionswerte unter anderem auch Angaben zu Energie- und CO2-Kosten bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern. Außerdem sind Angaben zur Höhe der Kfz-Steuer vorgesehen. Statt der bisherigen Effizienzklassen gibt es nun CO2-Klassen, die nur noch den absoluten Ausstoß berücksichtigen. Bislang wurden die Emissionen in Bezug zum Fahrzeuggewicht gesetzt, wodurch größere und schwerer Modelle einen Vorteil hatten. Die neue Kennzeichnung soll laut Bundeswirtschaftsministerium Autokäufern eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont. Neu ausgedruckte Pkw-Label müssen die neuen Regeln seit dem 23. Februar 2024 erfüllen, bereits erstellte Dokumente dürfen noch bis zum 1. Mai genutzt werden. Für Werbeschriften, elektronische, magnetische oder optische Speichermedien gilt eine Frist bis zum 1. August. Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) kritisiert die Übergangszeiten als zu kurz. Dass nun neue Werbung und ein neues Label jeweils ohne Vorbereitungs- und Übergangszeit nach den neuen Vorschriften gestaltet werden müssten, stelle eine Überforderung der Wirtschaft dar. (SP-X/MN)

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