Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, verliert unter Umständen die Fahrerlaubnis. Welche Strafe bei Unfallflucht jedoch tatsächlich droht, hängt auch von der Höhe des entstandenen Schadens ab. Das Landgericht Hamburg hat die Grenze für den sogenannten „bedeutenden Sachschaden“ angesichts Inflation und steigender Reparaturkosten nun höher angesetzt als üblich. War bisher ab einem Schaden von 1.500 Euro (alle Preise brutto) der Entzug der Fahrerlaubnis üblich, legten die Richter das Limit nun auf 1.800 Euro. In dem verhandelten Fall ging es um Reparaturkosten in Höhe von 1.600 Euro. Die unfallflüchtige Fahrerin durfte ihre Fahrerlaubnis daher behalten. (Az.: 612 Qs 75/23). (SP-X/MN)
Urteil
Richter erhöhen Sachschadensumme bei Unfallflucht
Ab welcher Summe ein Sachschaden bei Unfallflucht bedeutend ist, legte jetzt das Landgericht Hamburg neu fest und erhöhte die Grenze auf 1.800 Euro brutto.