Foto: Dan Race - stock.adobe.com

Inhaltsverzeichnis

Finanzielle Zuschüsse

Das sind die aktuellen Förderprogramme zur E-Mobilität

Bund und Länder unterstützen Unternehmen bei Kauf und Leasing von Elektroautos und beim Aufbau der Ladeinfrastruktur. Alle Förderprogramme in der Übersicht.

Von Esra Tatlises

Deutschland will sich nicht einfach nur für die E-Mobilität wappnen – Ziel ist es, Leitmarkt und -anbieter in diesem Gebiet zu werden. Aber die Maßnahmen für die Klimaziele sind taff: bis 2030 sollen sechs Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren. Dafür gibt die Regierung unter anderem immer strengere CO2- Grenzwerte für Autos vor.

Finanzbehörden weiten Förderung für Diensträder aus

Die kürzlich eingeführten Steuervorteile für E-Autos und S-Pedelecs als Dienstfahrzeuge gelten jetzt für alle Dienstfahrräder. Der Mobilitätsdienstleister Jobrad erklärt die Details.
Artikel lesen

Eine Mammutaufgabe, auf die sich die Autohersteller bereits vorbereiten: In nahezu jeder Modellpalette der Autobauer ist ein Elektrofahrzeug vertreten, manchmal sogar schon jede Baureihe auf die ein oder andere Art und Weise elektrifiziert. Das Förderprogramm des Bundes sieht vor, Privatpersonen und vor allem Unternehmen den Umstieg in die Elektro-Mobilität möglichst rentabel zu gestalten – und auch Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu unterstützen. Fördermaßnahmen, Umweltboni und Steuerbefreiungen erleichtern und motivieren die Anschaffung von elektrifizierten Fahrzeugen. Was schlussendlich im Fuhrpark gefördert wird, zeigt die folgende Übersicht von bfp fuhrpark & management.

Das Förderprogramm des Bundes

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Umweltbonus zur Anschaffung elektrifizierter Fahrzeuge erhöht und die Frist bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Wer ein reines Elektro- oder Brennstoffzellen-Auto bis 40.000 Euro Nettolistenpreis erwerben oder leasen möchte, erhält ab sofort bis zu 6.000 Euro Zuschuss. Für Fahrzeuge mit einem Listenpreis über 40.000 Euro vergibt das BAFA bis zu 5.000 Euro. Auch Plug-In-Hybride werden bis maximal 40.000 Euro Nettolistenpreis mit bis zu 4.500 Euro gefördert – vorausgesetzt sie verfügen über eine rein-elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern und stoßen maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer aus. Hybrid-Modelle, deren Listenpreis über dieser Grenze liegt, fördert das BAFA noch mit 3.750 Euro. Die erhöhte Prämie wird auch rückwirkend für neu zugelassene Autos ab dem 05. November 2019 ausgeschüttet. Weiterhin zahlt der Bund pauschal 100 Euro für den Einbau eines akustischen Warnsystems (AVAS) für geräuscharme Elektroautos. Eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge finden Sie hier.

Vor Kurzem erließ das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) neue Richtlinien für junge gebrauchte E-Fahrzeuge: Auch diese sind förderfähig, solange sie nicht bereits bei Erstzulassung in Deutschland oder einem anderen EU-Staat gefördert wurden. Der Listenpreis für Gebrauchtwagen wird dabei mit 80 Prozent des ursprünglichen Preises berechnet. Auch darf die maximale Laufleistung des Gebrauchtwagens nicht mehr als 15.000 Kilometer aufweisen.

Diese neuen Regeln und Vorschriften bringt 2020

Mit dem Jahreswechsel ändert sich auch im Bereich Mobilität einiges. Der ADAC hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt.
Artikel lesen

Bis Ende 2019 unterstützte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im vierten Förderaufruf auch die Installation von öffentlichen Normal- und Schnellladepunkten. Zu einem fünften Förderaufruf liegen derzeit noch keine Informationen vor. Aber: Einige Bundesländer stellen unabhängig vom Bund Fördergelder für den Bau einer Ladeinfrastruktur zur Verfügung, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, oder Rheinland-Pfalz.

Förderprogramme der Länder

So stellt das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg einen e-Gutschein in Höhe von 3.000 Euro für die Betriebs-, Unterhalts-, und Ladeinfrastrukturkosten von E-Fahrzeugen zur Verfügung. Der "BW-e-Gutschein" ist zudem mit dem Umweltbonus kombinierbar. Weiterhin fördert Baden-Württemberg:

  • E-Lastenräder, Sharing E-Roller, E-Zweirad Abwrackprämien, Pedelecs an Verleihstationen, e-Gutschein für elektrifizierte Busse, die Anschaffung von E-Bussen, E-Lkws und E-Taxis sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb und
  • den Aufbau einer Ladeinfrastruktur sowie die Installation von Ladepunkten (sowohl für öffentliche, als auch für nichtöffentliche Räume), den Bau und Betrieb von Schnellladeinfrastrukturen für E-Taxen und den Aufbau von Wasserstofftankstellen.

Auch Bayern und Hessen setzen auf den Ausbau eines Ladenetzes und auf die Forschung in diesem Gebiet. Unternehmen mit Sitz in Bayern können bei ihren Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von der Förderlinie "Mobilität - Innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen" profitieren. Antragsschluss ist der 15. November 2020. In Hessen ansässige Firmen können über das Förderprogramm "Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber" (Einreichung bis zum 31. März 2020) bis zu 40 Prozent ihrer Umbau- und Betriebskosten für Ladestationen erhalten.

Bei diesen E-Autos greift der Umweltbonus

Seit kurzem gilt die erhöhte Umweltprämie. Mit der Förderung werden einige Elektroautos deutlich günstiger. Hier ein paar Vorschläge von Tesla bis Kleinbus.
Artikel lesen

In Berlin und Nordrhein-Westfalen wird sogar die Beratung für den Umstieg zum E-Fuhrpark teilweise erstattet. Das Berliner Förderprogramm "Welmo" (Wirtschaftsnahe Elektromobilität) bietet Fördermittel für Fahrzeuge sowie Strom- und Wasserstofftankstellen, aber auch für die Konsultation zu E-Mobilitätslösungen durch ausgewählte Beratungsunternehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Anschluss der Beratung tatsächlich E-Autos angeschafft werden oder eine Ladeinfrastruktur installiert wird – Welmo unterstützt eine eintägige Potenzialberatung mit bis zu 800 Euro. In NRW erhalten Flottenbetreiber sogar maximal 15.000 Euro für Umsetzungsberatungen und erstellte Konzepte.

In der Metropolregion Hamburg profitieren Gewerbetreibende und Unternehmen beim Fahrzeugleasing von geförderten Konditionen. Das gilt für folgende Leasinggesellschaften:

  • Alphabet
  • Athlon
  • Deutsche Leasing
  • RCI Banque und
  • VW Leasing

Das "Förderprojekt Elbe" unterstützt Hamburger Unternehmen noch bis 2022 beim Aufbau oder Leasen von Ladestationen für Mitarbeiter und Öffentlichkeit.

Überdurchschnittlich hohe Fördergeldsummen vergibt Nordrhein-Westfalen: Zur Anschaffung von reinen E-und Brennstoffzellenfahrzeugen zahlt das bevölkerungsreichste Bundesland bis zu 8.000 Euro pro Fahrzeug an Unternehmen – und das zusätzlich zum Umweltbonus. Die Förderhöhe zum Aufbau oder Kauf stationärer AC-Ladeinfrastruktur beträgt für Unternehmen:

  • Wallbox: bis zu 1.000 Euro je Ladepunkt
  • Ladesäule: bis zu 3.000 Euro je Ladepunkt am privaten Standort
  • Ladesäule: bis zu 5.000 Euro je Ladepunkt für öffentlich zugängliche Standorte

Auch den Kauf elektrischer Lastenfahrräder unterstützt das Förderprogramm "Elektromobilität NRW".

BVZF kritisiert neue "0,25-Prozent-Regel"

Die Bundesregierung hat neue Förderungen für Elektro-Dienstfahrzeuge beschlossen. Dem Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) gehen die Regelungen nicht weit genug.
Artikel lesen

In Rheinland-Pfalz erhalten Interessenten eine umfangreiches Informationsangebot im Rahmen des Projekts "Lostenstelle alternative Antriebe". Wer direkt wissen möchte, welche Förderungen für den eigenen Fuhrpark infrage kommen, der kann mit dem "Fördermittelkompass" alle bundesweiten Fördermöglichkeiten online ermitteln.

Steuervergünstigung für E-Autos

Der Umstieg auf E-Autos lohnt sich auch ohne Antragstellung: Denn rein elektrische Fahrzeuge mit einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 sind von der Kfz-Steuer gänzlich befreit. Die Dauer der Steuerbefreiung beträgt zehn Jahre und beginnt mit dem Tag der Erstzulassung. Zu den begünstigten Fahrzeugen zählen jene, deren Antrieb gänzlich über einen Elektromotor läuft und bei denen die Energiespeisung aus Batterien oder wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen erfolgt. Auch für nachträglich umgerüstete Fahrzeuge gilt die Steuerbefreiung – vorausgesetzt das Auto erfüllt die technischen Vorgaben und wurde zwischen dem 18. Mai 2016 und 31. Dezember 2020 umgerüstet. Auch nach Ablauf der Steuerbefreiung können E-Auto-Fahrer profitieren: Denn der Steuersatz vergünstigt sich danach um die Hälfte. Hybridfahrzeuge, in denen noch ein weiterer Verbrennungsmotor zur Reichweitenmaximierung eingebaut ist, werden grundsätzlich nicht gefördert.

auto-an-der-ladesaeule.jpeg

Elektromobilität

Eigene Ladeinfrastruktur – Das ist zu beachten

Elektromobilität geht einfacher mit eigener Ladeinfrastruktur. Für die gibt es viele Förderprogramme. Aber: Der Aufbau will gut geplant sein.

    • Alternative Mobilität, Elektro-Antrieb, Fuhrparkmanagement
Förderungen für elektrische Nutzfahrzeuge – da gilt es den Überblick zu behalten.

E-Förderung für Nutzfahrzeuge

Förderprogramme E-Mobilität: Der Staat schießt zu

Auch bei Nutzfahrzeugen wird die Elektrifizierung immer wichtiger. Unternehmen können sich die weiterhin staatlich fördern lassen. Ein Überblick.

    • eHUB, Elektro-Antrieb, Fahrrad, Fuhrparkmanagement, Kombis und Kastenwagen, Transporter
Die Förderung des Radverkehrs zählt zu den Schwerpunkten eines neuen Förderprogramms des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Förderaufruf

BMDV startet neues Förderprogramm

Neue Formen der betrieblichen Mobilität stehen im Fokus eines neuen Förderprogramms des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

    • Alternative Mobilität, eHUB

Rund 250.000 Euro

Förderung vom Bund: 150 neue E-Autos für Maske Fleet

Mit einem Maßnahmenpaket will das Verkehrsministerium die Luft in Städten verbessern und den Ausbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur unterstützen.

    • Alternative Mobilität, Elektro-Antrieb

Tipps & News rund um Fuhrparkmanagement und betriebliche Mobilität:der fuhrpark.de-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen fuhrpark.de-Newsletter!