Um ein individuell zugeschnittenes Ladekonzept kommt kein Unternehmen bei der Fuhrpark-Elektrifizierung herum, wenn die Transformation erfolgreich sein soll.
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Um ein individuell zugeschnittenes Ladekonzept kommt kein Unternehmen bei der Fuhrpark-Elektrifizierung herum, wenn die Transformation erfolgreich sein soll.

Inhaltsverzeichnis

Praxiswissen E-Mobilität

Ladeinfrastruktur für Mitarbeiterparkplätze: So klappt die Fuhrparkelektrifizierung

Die Elektrifizierung des Fuhrparks kann einfach sein, wenn man es richtig angeht. Wir haben die Eckpunkte einer erfolgreichen Umsetzung zusammengefasst.

Anhaltend hohe Benzinpreise und die Möglichkeit, noch mindestens bis Mitte 2023 den Umweltbonus plus Innovationsprämie als Förderung einzustreichen: Die Anreize, die Firmenflotte zu elektrifizieren, sind für Unternehmen immer noch hoch. Mit dem Kauf von E-Fahrzeugen ist es jedoch nicht getan. Zwar ermöglichen die Reichweiten mittlerweile, dass Pendler die gängigen Strecken zum Arbeitsplatz mit dem E-Firmenwagen mühelos bewältigen können, ohne unterwegs aufladen zu müssen; dennoch stellt der Einzug der Elektromobilität in die Fuhrparks immer mehr Unternehmen vor die Aufgabe, eine eigene Ladeinfrastruktur auf dem Firmengelände anzubieten – insbesondere auch für E-Fahrzeuge, die zur Auslieferung oder im Service im Dauereinsatz für den Kunden sind.

Schlüsselfaktor Ladeinfrastruktur

So wichtig im ersten Schritt die Umstellung der Firmenflotte von Verbrennern auf E-Autos für die CO2-Reduktion und Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen ist, irgendwo müssen die Fahrzeuge laden. Das geschieht am besten am Arbeitsplatz während der Dienstzeiten, damit keine Extrawege entstehen und der Akku für die Heimfahrt gleich wieder voll ist. Lademöglichkeiten am Firmenstandort steigern die Akzeptanz von E-Mobilität für Angestellte und können so dazu beitragen, als Unternehmen und Arbeitgeber noch attraktiver zu werden. Auch die Flottenfahrzeuge, die für Dienst- oder Transportfahrten zum Kunden genutzt werden, müssen zwischendurch regelmäßig aufladen. Mit dem richtigen Modell ist es sogar möglich, die Investitionskosten für eine eigene Ladeinfrastruktur erheblich zu minimieren. Öffnen Firmen ihre Ladesäulen zusätzlich für die öffentliche Nutzung, entstehen zudem Möglichkeiten zur Refinanzierung.

E-Mobilisieren von Firmenparkplätzen leicht gemacht: Mit einer Bedarfsanalyse loslegen

Um ein individuell zugeschnittenes Ladekonzept kommt kein Unternehmen bei der Fuhrpark-Elektrifizierung herum. Zuallererst sollten grundlegende Fragestellungen geklärt werden: Gehören die Parkplätze dem Betrieb selbst oder etwa einem Fuhrparkbetreiber oder Investor? Um alle internen Belange zu berücksichtigen, ist es sinnvoll, von Anfang an alle involvierten Abteilungen an einen Tisch zu holen – von den Mitarbeitern bis hin zu Facility und Fuhrpark-Management, Buchhaltung und Controlling. Der erste Schritt zur Ladeinfrastruktur ist dann die Bedarfsanalyse: Dabei werden die baulichen und elektrotechnischen Gegebenheiten geprüft und die gebäudetechnischen Herausforderungen analysiert. Die Bedarfsanalyse kann sich komplex gestalten. Hier kommen Komplettlösungsanbieter ins Spiel, die von der Bestandaufnahme über die Installation bis hin zum laufenden Betrieb und der Abrechnung ein Gesamtpaket anbieten.

Zu Beginn wird das Nutzungs- und Anforderungsprofil der Flotte analysiert, um die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur, zum Beispiel Steckertyp und Anzahl der Ladepunkte, zu ermitteln. Wichtige Faktoren sind hier Einsatz- und Ruhezeiten, betriebliche Abläufe, unterstützte Ladestandards, Batteriekapazitäten und Ladeleistungen. Beim Laden von Mitarbeiterfahrzeugen, die öfter mal länger auf dem Parkplatz stehen, sind Ladesäulen mit Wechselstrom (AC) ausreichend; wohingegen das schnellere Laden von Fahrzeugen, die für Service- und Transportfahrten dauernd und langanhaltend genutzt werden, Wechselstrom (DC) erfordert. Bei der Untersuchung von Standort und Netzanschluss werden insbesondere Platzbedarf, Zugänglichkeit, Brandschutzmaßnahmen und Höhe des Netzanschlusses überprüft, um Anschluss, Transformatoren und Lastmanagement richtig zu dimensionieren.

Refinanzierung der Ladeinfrastruktur durch öffentliche Nutzung

Ladepunkte in Unternehmen werden nach wie vor staatlich gefördert. Schalten Unternehmen ihre Ladestationen beispielsweise an den Wochenenden oder außerhalb der Arbeitszeiten für Dritte frei, können – abhängig von der Art der Ladepunkte (AC oder DC) und angebotener Ladeleistung – nochmal höhere Zuschüsse eingestrichen werden. Zusammen mit den Einnahmen aus dem Stromverbrauch kann sich so die eigene Ladeinfrastruktur im Unternehmen nicht nur rechnen, sondern sogar eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen und den Strompreis teilweise kompensieren.

Zuverlässige Kommunikation ins Backend für eine einfache Steuerung und eine reibungslose Abrechnung

Die beste Ladeinfrastruktur bringt nichts, wenn sie nicht funktioniert oder nicht sicher ist. Aber auch der Stromverbrauch muss zuverlässig abgerechnet werden und sich die Verwaltung der Ladesäulen nahtlos in die Unternehmens-IT und die Buchhaltung integrieren. Für eine effiziente Ladeinfrastruktur ist folglich das Zusammenspiel von Hardware und Software entscheidend: Sowohl mit Bezug auf das Energie- und Lastmanagementsystem wie auch auf den Datentransfer für die Verbrauchserfassung. Insbesondere bei komplexeren Ladeinfrastrukturen mit verschiedenen Nutzergruppen, wie es bei firmeneigenen Ladestandorten häufig der Fall ist, sollten Erfassung und Verarbeitung des Verbrauchs schon bei der Standortplanung berücksichtigt werden. Konkret bedeutet das: Eichrechtskonforme Ladestationen, geschützter Datentransfer und ein kompatibles Backend. Nur so gelingt die zuverlässige Kommunikation von Daten zu Authentifizierung, Nutzergruppe, Ladestatus und auch Abrechnung.

Das Ganze sollte darüber hinaus für den Parkplatz- oder Ladestationsbetreiber einfach zu regeln sein. Dazu benötigt er Zugriff auf das „Backend“. In dieser nachgeschalteten Administrationsoberfläche werden Informationen zum Betriebszustand oder eventuelle Störungen erfasst, verarbeitet und in einem Dashboard zur Steuerung und Kontrolle der Ladestationen angezeigt. Mit modernen Backendlösungen lässt sich das inzwischen auch komplett ohne Zettelwirtschaft bewerkstelligen.

Die Zuordnung einzelner Ladevorgänge ist für die Abrechnung eines Mitarbeiterparkplatzes aus bilanz- und steuerrechtlicher Sicht erforderlich. Für einen einfachen Tankvorgang erhalten die Angestellten eine RFID-Karte, mit der sie sich an der Ladestation authentifizieren. Mehr müssen sie dann nicht unternehmen. Die Informationen zu Ladevolumen, Zeit und ob das gewerbliche oder private Auto geladen wird, gehen automatisch in die Buchhaltung und kommen dort schon sortiert und aufbereitet nach Kostenpunkt an. Dabei lässt das Backend auch die Abrechnung von verschiedenen Ladevorgängen zu: Sei es die Tankladung vom privaten Fahrzeug des Mitarbeiters zu einem günstigeren Tarif oder die Ladung vom Firmentransporter. Die Tankladung für den Dienstwagen wird dann der jeweiligen Kostenstelle zugeordnet, die Abgabe von Strom an private Mitarbeiterfahrzeuge kann angesetzt und als geldwerter Vorteil versteuert werden. Sollen auch Unternehmensfremde an der Ladestation tanken, können diese den Tankvorgang wie gehabt starten und bezahlen dann direkt mit der eigenen Kreditkarte. Der getankte Strom wird dann entweder mit dem Versorger direkt oder über eine gesonderte Kostenstelle in der Buchhaltung und dann mit dem Versorger abgerechnet.

Ladeinfrastruktur bietet steuerrechtliche Vorteile für Mitarbeiter und Unternehmen

Aus steuerlicher Sicht bietet die Ladeinfrastruktur am Firmenstandort Vorteile für Angestellte und Unternehmen. Trägt der Arbeitgeber die Ladekosten für die Angestellten oder bietet vergünstigten Strom, ist dies nach § 3 Nr. 46 EstG steuer- und sozialabgabenfrei – unabhängig davon, ob es sich um ein Privatauto oder einen Dienstwagen, privat oder dienstlich genutzt, handelt. Dies ist auch der Fall für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung zuhause. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Vorteile zusätzlich zum geschuldeten Lohn erbracht werden. Heißt, eine Gehaltsumwandlung zugunsten einer Wallbox ist nicht möglich. Darüber hinaus ist für den Angestellten das Aufladen an jeder ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmens steuerbegünstigt.

Lädt der Mitarbeiter hingegen an einem Ladepunkt außerhalb und bezahlt die Ladekosten aus eigener Tasche, wird es komplizierter. Das Finanzamt gestattet einen pauschalen Auslagenersatz. Anstatt die Pauschale zu nutzen, kann das Unternehmen die Kosten auch als steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EstG ersetzen, wenn der Angestellte die Kosten durch Belege nachweist. Die firmeneigene Ladeinfrastruktur vereinfacht das Tanken des privat genutzten Dienstwagens bzw. des Privatfahrzeugs also erheblich – für das Unternehmen wie auch den einzelnen Mitarbeiter.

THG-Quote bietet Unternehmen zusätzliche Erlöse

Seit 2022 sind Halter von Elektrofahrzeugen und Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen berechtigt, Treibhausgas-Quoten (THG) zu generieren und zu handeln. Das tut nicht nur der Umwelt gut, sondern kann sich für Unternehmen mit E-Fuhrpark und Ladeinfrastruktur auch finanziell lohnen. Denn die eingesparten Treibhausgas-Emissionen können als THG-Quoten verkauft werden und sind somit bares Geld wert. Ob das Unternehmen die THG-Prämie einbehält oder seinen Mitarbeitern überlässt, ist dabei den Firmen überlassen.

THG-Quote: So verdienen Sie Geld mit dem E-Fuhrpark

Halter von reinen Batterieautos können durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Geld für die eingesparten CO2-Emissionen erhalten. Eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit für E-Fuhrparks und Ladepunktbetreiber. Wir beantworten die häufigsten Fragen dazu.
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Der Quotenhandel ist jedoch ein komplexes Instrument – viele Faktoren müssen beachtet werden, wie beispielsweise die Art des Strombezugs, die Inverkehrbringung des Stroms in den Straßenverkehr oder die Abstimmung mit dem Hauptzollamt und dem Umweltbundesamt. Das klingt kompliziert, muss es aber nicht sein. Wenn das Unternehmen selbst keinen Experten, der all diese Themen abdeckt hat, helfen Komplettanbieter wie zum Beispiel Charge One, Elexon, DCS, The Mobility House, M3E, oder Panion weiter. Diese übernehmen die Abwicklung und unterstützen so den Flottenmanager bei Abrechnung und Abstimmung mit allen Parteien. So entsteht kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, wenn das Unternehmen die Vorteile des Quotenhandels für seine buchhalterische, aber auch nachhaltige Bilanz nutzen möchte.

Nachhaltiges Laden mit erneuerbaren Energien und intelligentem Lastmanagement

Der für das Laden verwendete Strommix bestimmt die Emissionen pro Ladevorgang. Wird Strom aus erneuerbaren Energieträgern in die Ladeinfrastruktur eingespeist, so erhöht sich der Beitrag des Unternehmens zum Umweltschutz einmal mehr. Dabei bietet, laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik FIT im Auftrag des NABU, insbesondere das Laden um die Mittagszeit ein hohes CO2-Einsparpotenzial – zu der Zeit also, wenn die Stromer der Mitarbeiter im Normalfall zum Laden auf dem Firmenparkplatz stehen. Denn dann kann der durch Solarenergie erzeugte Strom – zum Beispiel aus der firmeneigenen Photovoltaik-Anlage (PV) – direkt genutzt werden.

Setzt das Unternehmen auf die PV-Anlage auf dem Firmendach, bringt die Einspeisung in das Stromnetz jedoch seine – aus der Natur der Sache heraus – eigenen Herausforderungen: je nach Wetterlage sorgt die Anlage für ein Auf und Ab in der zusätzlichen Stromversorgung. Auch hier kommt ein dynamisches Lastmanagement ins Spiel. Dieses sorgt dafür, dass der Solarstrom ohne große Verluste genutzt werden kann. Die Integration des Lastmanagements in die Gebäudesteuerung hilft dabei, zwischen den verschiedenen Stromquellen und -verbrauchern zu koordinieren und Versorgungsschwankungen auszugleichen. Dabei wird das angeschlossene E-Auto auch in seiner Rolle als Energiespeicher immer interessanter.

Im intelligenten Stromnetz der Zukunft, dem „Smart Grid“, werden Technologien, die grüne Energie erzeugen und Ladeinfrastruktur „eins“ werden. Schon jetzt die softwareseitige Integration einzuplanen, ist also ein entscheidender Faktor für einen langfristig erfolgreichen Ladepunkt.

Bei der Fuhrparkelektrisierung auf Total Cost of Ownership (TCO) achten

Von Anfang an sollte der zukünftige Bedarf an die Ladeinfrastruktur mit einkalkuliert werden und Unternehmen sollten sich für ein Ladekonzept entscheiden, das auch im Hinblick auf die Investitionsplanung langfristig wirtschaftlich ist. Hier lohnt sich ein Mietmodell mit monatlich planbaren Kosten – denn hier sind im Falle von Ausfällen Reparatur und Umtausch der Ladestationen bereits inklusive. Bei einigen Anbietern holen sich Flottenmanager mit Servicemodellen das Know-how eines erfahrenen Elektrofachbetriebs ins Haus und haben gleichzeitig ihre Kosten im Griff. Das Mietmodell für Ladeinfrastruktur deckt mit einer monatlichen Flatrate Miete und Betrieb von Ladesäulen im Komplettangebot ab – inklusive 24x7 Telefonhotline im Notfall.

 

Doch nicht nur deshalb ist Charging as a Service das Modell der Zukunft: In Zeiten steigender Nachfrage werden die Beschaffung von Ladesäulen und die professionelle Installation vor Ort immer mehr zum Engpass. Da sind verlässliche Partner mit Elektroexpertise gefragt, die auf ihre Erfahrung aus einer Vielzahl von E-Mobility-Projekten zurückgreifen können, genügend Ladesäulen auf Vorrat haben und mit einem umsetzungsstarken Team vor Ort sind. (Red)

 

Es geht voran bei der Fuhrpark-Elektrifizierung. Dass es sich dabei um einen Marathon handelt und nicht um einen Sprint, zeigt das aktuelle bfp Mobility BAROMETER mit dem bfp eMobility INDEX.

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