Alfred Vrieling, Vice President Sales Europe bei Compleo: „Im Grunde stehen Unternehmen heute ja gar nicht mehr vor der Entscheidung, ob sie ihre Flotte mit E-Fahrzeugen erweitern, es geht vielmehr um den Zeitpunkt.“
Foto: Frank Peterschröder
Alfred Vrieling, Vice President Sales Europe bei Compleo: „Im Grunde stehen Unternehmen heute ja gar nicht mehr vor der Entscheidung, ob sie ihre Flotte mit E-Fahrzeugen erweitern, es geht vielmehr um den Zeitpunkt.“

Dienstwagennutzung

„Wir empfehlen, so schnell wie möglich loszulegen“

Alfred Vrieling, Vice President Sales Europe beim Ladeinfrastrukturanbieter Compleo über die Planung und Umsetzung eines E-Fuhrparks und wie Unternehmen damit auch Geld verdienen können.

bfp: Worauf sollten Fuhrparkmanager achten, wenn Sie Lademöglichkeiten auf dem Firmengrundstück für den eigenen Fuhrpark anbieten wollen?

Alfred Vrieling: Entscheidend bei der Planung eines Ladeparks ist eine sehr gute Lage mit besonders hoher Frequenz an E-Autos. Vorteilhaft ist, wenn der Netzanschluss vor Ort von vornherein passend zur Größe des Ladeparks ist. Ansonsten müssen bei der Kalkulation ggf. Kosten für den Ausbau des Anschlusses berücksichtigt werden. Deshalb sollte der Energiedienstleister bezüglich der technischen Ausführbarkeit rechtzeitig kontaktiert werden, um die verfügbare Anschlussleistung zu prüfen.

Zudem ist später im laufenden Betrieb ein effizientes Lastmanagement wichtig, um die benötigte Energie zum Laden der Elektroflotte sicher zu stellen, auch daran sollte man schon im Vorfeld denken. In der Planungsphase muss außerdem, unter Berücksichtigung des jeweiligen Anforderungsprofils, entschieden werden mit welcher Ladeinfrastruktur und welchem Partner das Projekt umgesetzt werden soll. Dabei ist auch zu bedenken, dass der Fahrzeugnutzer auch unterwegs eine einfache Möglichkeit benötigt, um komfortabel und zügig zu laden. Das gilt für Deutschland, aber auch international. Jeder Flottenbetreiber muss sich daher überlegen, mithilfe welcher Anbieter und Verträge das Laden unterwegs gewährleistet werden soll.

Dazu sollten Angebote für die Ladestationen und ggf. Zubehör beim Anbieter, also zum Beispiel bei uns, und für die Installation eingeholt werden. Wir bieten dazu eine One-Stop-Shop -Lösung an und unterstützen auf Wunsch von Beginn an in allen Phasen der Umrüstung. Es ist bei der Auswahl auf jeden Fall sinnvoll darauf zu achten, dass die Hardware offen für sogenannte Dritt-Backends ist und auch umgekehrt. Das erleichtert spätere Anpassungen, sofern diese notwendig werden, etwa beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Der Standard OCPP1.6 J ist dabei ein wichtiges Schlagwort für alle Neueinsteiger. Sofern sowohl die Soft- als auch die Hardware OCPP-kompatibel sind, ist man zukünftig flexibel aufgestellt. Wichtig ist auch, dass die Ladehardware für Mitarbeiter und ggf. Kunden sicher ist. Daher müssen hohe Schlagfestigkeit und gute Wasserbeständigkeit unbedingt gegeben sein. Bei der Software sollte sowohl das Backend, als auch die Firmware auf den Ladeboxen gegen Cyberangriffe gesichert sein.

Und dann gibt es natürlich viel zu beachten bei den essentiellen Aspekten der Fördermöglichkeiten. Damit Unternehmen von den Fördermitteln überhaupt profitieren können, wird u.a. ein Stromvertrag mit 100 Prozent Ökostrom benötigt, deshalb müssen frühzeitig bestehende Verträge geprüft werden und ggf. entsprechend angepasst werden. Dabei kann auch die Einbindung von selbst gewonnenem, regenerativem Strom berücksichtigt werden.

Das Angebot an Fördermöglichkeiten ist groß. Wie behält der Fuhrparkverantwortliche hier den Überblick?

Vrieling: Es gibt in der Tat aktuell rund 60 Einzelmaßnahmen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Darunter fallen Zuschüsse und Förderkredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern. Die Fülle an Unterstützungsmöglichkeiten einerseits sowie die unterschiedlichen Modalitäten der Förderabwicklung andererseits machen es oft schwer die optimale Lösung zu finden. Insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit und des Umfangs der jeweiligen Fördermittel ist eine relativ hohe Dynamik zu beobachten. Deshalb raten wir dazu sich im Vorfeld umfassend zu informieren und sich im Zweifel dabei professionell unterstützen zu lassen. So prüfen wir bei uns im ersten Schritt mit einem kostenlosen Fördermittelcheck, welche verfügbaren Möglichkeiten für das jeweilige Unternehmen überhaupt aktuell zur Verfügung stehen. Wer darüber hinaus Unterstützung benötigt, kann zum Beispiel auf unsere angebotenen Dienstleistungspakete zurückgreifen, die von der Analyse des Förderpotenzials über die Beratung und Unterstützung bei der Erstellung des Förderantrages bis hin zur Übernahme der Antragstellung reichen.

Welche Vorteile bietet ein Elektro-Fuhrpark für das Unternehmen?

Vrieling: Im Grunde stehen Unternehmen heute ja gar nicht mehr vor der Entscheidung, ob sie ihre Flotte mit E-Fahrzeugen erweitern, es geht vielmehr um den Zeitpunkt. Wir empfehlen so schnell wie möglich loszulegen, denn insbesondere die finanziellen Vorteile sind enorm. Schon bei der Umrüstung profitiert das Unternehmen von den eben angesprochenen Fördermitteln, das gilt sowohl für den Aufbau der Ladeinfrastruktur, als auch für die Anschaffung der Fahrzeuge. Noch bis Ende 2022 wird der Kauf von reinen E-Fahrzeugen mit dem Umweltbonus und der Innovationsprämie mit bis zu 9000 Euro gefördert. Auch darüber hinaus wird es nach aktuellem Stand weiterhin den staatlichen Umweltbonus bis Ende 2025 geben. Zudem ist die Besteuerung, der auch privat genutzten Dienstfahrzeuge, deutlich geringer gegenüber Verbrennern, dort liegt die Marke bei monatlich einem Prozent. Bei Elektroautos sind es bei einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro nur 0.25 Prozent, bei über 60.000 Euro sind es 0,5 Prozent. Außerdem können neben der deutlich verbesserten CO2-Bilanz auch die Fuhrpark-Betriebskosten, inklusive der Fahrtkosten um ca. 40 Prozent gesenkt werden. Im laufenden Betrieb sind E-Fahrzeuge wartungsarm und weniger reparaturanfällig, so erzeugen sie zum Beispiel auch beim Bremsen weniger Abrieb. Zudem sinken die Energiekosten, das Laden mit Ökostrom ist im Vergleich zum Tanken von Kraftstoffen kostengünstiger und nachhaltiger, ein Ölwechsel entfällt natürlich auch. Einen weiteren finanziellen Vorteil können Flottenbetreiber generieren, indem sie ggf. nach Feierabend oder am Wochenende nicht genutzte Stationen für Dritte freischalten. Förderlich ist zudem, dass sich die Größe des Ladeparks flexibel und unkompliziert anpassen lässt. So kann das Unternehmen zum Beispiel auf dem Betriebshof zunächst klein starten und bei Bedarf die Ladeinfrastruktur ausbauen.

Das leise und staubfreie Fahren mit einer sehr guten Beschleunigung gehört selbstverständlich auch zu den positiven Aspekten der E-Mobilität. In puncto Nachhaltigkeit beobachten wir zunehmend, dass immer mehr Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Corporate Social Responsibility-Strategie auf eine gezielte Elektrifizierung der Flotte und den Aufbau einer Ladeinfrastruktur setzen. Nicht zuletzt deshalb, weil es immer wichtiger wird Kunden gegenüber zu dokumentieren, wie der Fuhrpark in diesem Bereich aufgestellt ist. 

Wie behält der Fuhrparkverantwortliche bei den Abrechnungen der Ladevorgänge den Überblick und wie erfolgt die Abrechnung?

Vrieling: Dazu sollte der Fuhrparkverantwortliche eine entsprechende Backend-Lösung als zentrale Datenerfassungszentrale nutzen. Damit kann er seine Ladestationen, das Verbrauchs- und Kosten-Controlling sowie die Nutzer der Ladeinfrastruktur managen. Eine passende RFID-Ladekarte oder App erleichtert zudem die Buchhaltung im Unternehmen. Und zwar ganz unabhängig davon, ob es sich um Dienstwagen oder Transporter handelt.

So lässt sich für ein Flottenfahrzeug eine sichere und umfassende Erfassung der geladenen Kilowattstunden bei jedem Ladevorgang gewährleisten. Neben Ladezeitpunkt und -dauer zählt dazu der tatsächliche Verbrauch. In Verbindung mit Autorisierungssystemen können Betreiber so Ladevorgänge gezielt Nutzern zuordnen und automatisiert abrechnen. So lassen sich die Nutzungsfälle der Dienstwagenfahrer für das Laden im Unternehmen sowie zu Hause abbilden und es lässt sich auch ermöglichen, das private Wagen der Mitarbeiter im Unternehmen geladen werden.

Lassen sich mit dem Abrechnungssystem auch öffentliche Ladeinfrastrukturen berücksichtigen?

Vrieling: Ja, das ist möglich. Dazu sind allerdings einige Erweiterungen notwendig: Wenn der Betreiber sich dazu entschließt die Ladeinfrastruktur zu maximieren und öffentlicher zu machen, zum Beispiel für Kunden, benötigt der Fuhrparkmanager idealerweise eine Backend-Lösung, die auch DirectPayment anbietet. Also Ad-hoc-Laden via Visa, MasterCard und PayPal. Im IT-System des Unternehmens lässt sich der Preis pro Ladevorgang oder Energiemenge individuell festlegen. Zudem ist das Thema Roaming ein wichtiger Aspekt, also das Zugänglichmachen von Ladepunkten für Kunden fremder Anbieter. So lassen sich die Nutzerzahlen zusätzlich maximieren. Das alles lässt sich mit entsprechenden Komplett-Lösungen ganz einfach umsetzen.

Sie sprechen von einer Öffnung von firmeneigenen Ladepunkten auch für die Öffentlichkeit. Welche Vorteile bietet eine solche Öffnung und was ist hierbei zu beachten?

Vrieling: Wie schon angesprochen besteht zum Beispiel die Möglichkeit die Ladepunkte zur besseren Auslastung an Dritte zu vermarkten, wenn nicht genutzte Kapazitäten zur Verfügung stehen. Als erweiterte Option könnte das Unternehmen zum Beispiel, auf seinem Parkplatz, zusätzlich rein öffentliche Ladesäulen zu errichten. Diese können dann zum einen zur Steigerung der Kundenbindung beitragen und zum anderen für eine höhere Frequenz durch dort ladende Besucher sorgen, das kann wiederrum ggf. die Bekanntheit des Standorts erhöhen. Zu beachten ist, dass die Ladepunkte eichrechtskonform sind und der Parkplatz idealerweise 24 Stunden zugänglich sein sollte. Darüber hinaus lässt sich die Auslastung durch eine Anbindung an Hubject nochmals steigern, diese Plattform ermöglicht anbieterübergreifendes Laden von Elektrofahrzeugen in ganz Europa. So lassen sich die Ladestationen angeschlossener Betreiber auch von Kunden dritter Anbieter finden und nutzen.

Das heißt, die Ladesäulen müssen bei öffentlichen Ladepunkten eichrechtskonform sein. Wie garantieren Sie das?

Vrieling: Grundsätzlich müssen alle Ladesäulen eichrechtskonform sein, nicht nur im öffentlichen Raum. Wir haben eine eigene, von der PTB zertifizierte Lösung, für unsere AC- und DC-Ladesäulen entwickelt, die eine eichrechtskonforme Erfassung und Abrechnung sichert. Dabei handelt es sich um das innovative Speicher- und Anzeigenmodul SAM. Diese Hardware bringt viele Vorteile für die Betreiber und Nutzer von Ladesäulen mit sich. SAM wird direkt in die Ladestation integriert, außer bei der einmaligen Beschaffung, entstehen keine zusätzlichen Kosten und Abhängigkeiten für die Betreiber. Das Modul ist von Beginn an roamingfähig und ohne Drittanbieter nutzbar, es sind keine weiteren technischen Anforderungen nötig. Zudem kann das Anwendungsprotokoll OCPP unverändert verwendet werden, ein ebenfalls positiver Aspekt für die Betreiber. Die Verbraucher haben den Vorteil, dass sie während des Ladevorgangs alle relevanten Infos sowie die tatsächlich erhaltene Energiemenge auf dem Monitor von SAM übersichtlich nachvollziehen können.

Herr Vrieling, vielen Dank für das Gespräch!

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